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Freiberufliche Tätigkeit als Statiker 07 Mär 2019 14:52 #64605

Hallo liebe Kollegen,

ich weiß, dass es schon mal einen ähnlichen Beitrag hier gegeben hat, jedoch unterscheidet sich mein Anliegen diesbezüglich.
Ich bin seit etwa mehr als einem Jahr als Statiker in einem Ing. -Büro tätig und möchte nun in meiner Freizeit neben meiner Vollbeschäftigung freiberuflich für ein anderes Büro arbeiten und zwar indem ich nur Zuarbeit leiste. Damit meine ich Statiken für kleinere Bauvorhaben(Durchbrüche, etc.) zu erstellen, diese werden vom zuständigen Büro geprüft, unterschrieben und freigegeben.

Meine Frage ist nun wie ich diese Nebenbeschäftigung am Besten anmelde? Muss ich zwangsläufig ein Gewerbe anmelden, wenn ich doch für meine erbrachte Leistung Rechnungen schreiben muss oder kennt jemand andere Möglichkeiten für Beschäftigungen solcher Art?

Danke im Voraus.

Viele Grüße

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Letzte Änderung: von Mr.Statik.

Freiberufliche Tätigkeit als Statiker 07 Mär 2019 15:36 #64606

Wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit
handelt braucht meiens Wissens kein Gewerbe angemeldet werden.

Wichtig ist erst mal das Finanzamt (Thema Umsatzsteuer).

Was die Krankenkasse bei Pflichtversicherten sagt wäre ggf. zu klären.

Ob eine Berufshaftpflicht sinnvoll ist wäre auch noch zu klären.

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Freiberufliche Tätigkeit als Statiker 07 Mär 2019 17:40 #64607

Hallo,

du solltest dir auch das OK von deinem jetzigen Arbeitgeber geben lassen, wenn du ihm schon Konkurrenz machen willst.

Gruß

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Freiberufliche Tätigkeit als Statiker 08 Mär 2019 06:52 #64610

mmue schrieb: du solltest dir auch das OK von deinem jetzigen Arbeitgeber geben lassen, wenn du ihm schon Konkurrenz machen willst.


womit doch schon die Frage beantwortest ist, ob man diese Frage tatsächlich stellen sollte. :whistle:

Wichtig ist eher, dass man die Arbeit als Angestellter von der freiberuflichen sauber trennt und das Büro seines Arbeitgebers zu nichts, aber auch gar nichts benutzt für das was man in seiner Freizeit macht. Keinen Bleistift, keine Kopie, kein Telefonat.

Natürlich könnte jetzt jemand kommen und irgendwelche Gesetze ausgraben, die ein Einverständnis erfordern. Nur über eines sollte man sich im Klaren sein: Dann kann sich fürderhin niemand mehr selbstständig machen, denn so richtig ins kalte Wasser gesprungen ist wohl niemand. Auch der eigene Chef nicht.

Ansonsten ist tatsächlich über eine Bürohaftpflicht nachzudenken und Laden für den man Zuarbeit macht, muss unbedingt akzeptieren, dass man nur nach Feierabend erreichbar sein wird und auf Mails aufs Handy auch dann erst reagieren wird.

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Freiberufliche Tätigkeit als Statiker 08 Mär 2019 08:12 #64613

Vielen Dank für die Antworten und Anregungen!
Nun habe ich wenigstens ein paar Ansätze, die ich angehen kann in der Sache.
Mein Chef ist von Anfang an darüber informiert worden und hat nix dagegen, zudem ist dies auch vertraglich zwischen uns so geregelt, dass Nebentätigkeiten vorab anzumelden sind und nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erfolgen kann.

Nochmals danke für eure Mühen. Ein Hoch auf die tolle Community :)

Liebe Grüße

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