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Holz Randabstand Nägel beim Lastfall herausziehen 08 Mär 2019 17:13 #64615

Hallo,

Die Nagelbrettbinder haben auf dem Obergurt ein Kopfbrett

Das hattest du in deinem Eingangspost verschwiegen. Aber den Beitrag hast du ja gelöscht ...

Jetzt hier rumzuschwadronieren und die Gesamtkonstruktion kaputt zu reden ist vollkommen neben der Kappe und zeugt nicht gerade von Vernunft.

Hier hat keiner 'schwadroniert' sondern die Beiträge beziehen sich nur auf deine Angaben zur Konstruktion, nichts anderes. Wenn deine Angaben nun doch nicht der Örtlichkeit entsprechen, dann können alle Anderen nichts dafür.

Gruß
mmue

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Holz Randabstand Nägel beim Lastfall herausziehen 08 Mär 2019 19:07 #64617

hi mmue,

mmue schrieb: ..
Das hattest du in deinem Eingangspost verschwiegen. Aber den Beitrag hast du ja gelöscht ...
..
Gruß
mmue


da ist wohl ein bug in der forensoftware, ich komme via lesezeichen noch an den anfang, wenn ich auf s. 1 gehe, funktionierts nicht.

die initiale fragestellung:

Hallo Kollegen,

ich habe einen alten Nagelbrettbinder (Obergurt = Brett 2,4 cm, Luft 2,4 cm, Brett 2,4 cm)
dort laufen Dachlatten 4/6 cm flach drüber.

Die Latten sind mit glatten Nägeln 3,8/100 (je Brett 1 Nagel)vernagelt.
Die Dacheindeckung wird verändert (leichter), ich muss den Sog neu nachweisen.

Meine Frage:

Ist der Anschluss überhaupt nachweisbar ?

Problem Randabstand beim Lastfall "Herausziehen",
die Nägel sind (theoretisch) mitten in das Brett eingeschlagen,haben also 12 mm Randabstand
(Einschlagtiefe = 60 mm)

Welcher Randabstand gilt hier ?

Falls 3d gilt, also 3x3,8 mm = 11,4 mm würde es ja noch passen 11,4 < 12 mm !


alles noch da :)

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Holz Randabstand Nägel beim Lastfall herausziehen 09 Mär 2019 11:17 #64619

Ich habe hier im Forum immer versucht den Kollegen zu helfen, wenn ich in der gleichen Situation Erfahrungen gemacht habe. Ansonsten äußere ich mich nicht.

Helfen heißt für mich aber nicht mit erhobenen Zeigefinger in Gutachtermentalität auf Haftungsprobleme hinzuweisen, sondern helfen heißt helfen.

Ich bin gerade etwas explodiert, da die einzigen paar Male, wo ich wirklich Hilfe benötigte sich meist nach 3-4 guten Beiträgen (die auch hier von Herrn Lehmann oder Statik Held kamen, Danke) die Bedenkenträger meldeten.

Was soll ich bei einem alten Nagelbrettbinder mit dem Hinweis von Jens01 anfangen, dass im EC-NAD glattschaftige vorgebohrte Nägel auf Herausziehen nicht zugelassen sind ?

Konstruktiv (im Sinne von helfen) wäre es gewesen, z.B. zu schreiben...aber in der DIN 1052 - 1966 war dies für den Lastfall Sog für Dachlatten zulässig. Solche Angaben können Helfen.

Auf Markus Post gehe ich gar nicht mehr groß ein. Markus kann weder Groß- und Kleinschreibung, keinen vernünftigen klaren deutschen Satz formulieren und schreibt hier von "hinlügen" und "Nichtstandsicherheitsnachweis". Daruf kann ich verzichten.

MMUE hat mich mit dem Hinweis auf die Änderung der Norm 1052 mit den Kopfbrettern (Danke dafür) darauf gebracht diesen Punkt nochmal genauer vor Ort zu untersuchen. Dies hatte ich beim ersten Ortstermin übersehen, ich bin davon ausgegangen, dass die Latten auf den Binder oben und unten identisch befestigt sind.

Leider sind die Kopfbretter 2,4x8cm auch nur mit Nägeln ca. 2x70 mm Abstand 70 cm auf dem Obergurt vernagelt. Die Latten (4x6 cm) sind widerum mit je 1 Nageln ca. 3,5x100 in das Kopfbrett vernagelt.

Die Latten kann ich wahrscheinlich (vielleicht? - Randabstände- Schraubenabstände) in das Kopfbrett nachschrauben, aber die Kopfbretter muss ich auch noch irgendwie vernüftig am Obergurt befestigen. Hierzu suche ich noch einfache Ideen.

Weiterhin stellt sich die Frage ob die Verschraubung (der Sandwich Elemente) mit 6 mm Eljot Schrauben in die 4x6 mm Dachlatten problemlos möglich ist.

Wer konstruktiv helfen will ist gerne gesehen. :)

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Letzte Änderung: von zeemann.

Holz Randabstand Nägel beim Lastfall herausziehen 11 Mär 2019 06:59 #64624

zeemann schrieb: Meine Frage:

Ist der Anschluss überhaupt nachweisbar ?


ich näherer mich gerne über die vorhandene Ausnutzung an. Egal, ob nach neuer oder alter Vorschrift. Einfach mal schauen bei wieviel % man ungefähr liegt. Wenn der Wert übersichtlich ist, also Luft nach oben hat, bin ich schon mal entspannter.

(und bzgl. Deiner Meinung zu der ewigen Bedenkenerheberei hier, bin ich bei Dir. Bedenkenerheberei zeichnet keinen guten Ingenieur aus, eher einen unsicheren)

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Letzte Änderung: von DeO.
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