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Bodenaustausch unter Fundament ==> Es / ks 21 Feb 2019 12:31 #64545

Hallo Havelmann,

grundsätzlich können Sie die Setzung natürlich auch selbst ermitteln. Spricht zunächst mal nichts dagegen.
Etwas anders verhält es sich meiner Meinung nach mit den zulässigen Sohlspannungen. Zum einen werden im EC7 nur Bemessungswerte des Sohlwiderstandes angegeben, zur Ermittlung des Bettungsmoduls werden aber wohl charakteristische Werte benötigt. Zum anderen sind die im EC7 angegebenen Sohlwiderstände eigentlich nur für Streifenfundamente zulässig, was Sie in Ihrem Fall definitiv nicht haben. Es dürfte an dieser Stelle daher etwas schwierig werden, ohne Baugrundgutachter entsprechende Werte zu ermitteln. Ohne jetzt im Detail zu wissen, wie die Baugrundgutachter im Einzelfall zu ihren Werten kommen, müssten diese aber streng genommen aus dem Grundbruchnachweis abgeleitet werden; nur dann darf meiner Meinung nach für einen Durchlass der Grundbruchnachweis durch den Nachweis der Sohlwiderstände ersetzt werden, da es sich bei einem Durchlass sicherlich nicht um einen einfachen Fall im Sinne von DIN 1054 A6.10.1. A(1) handeln dürfte.
Hinsichtlich des modifizierten Bettungsmodulverfahren könnte ich folgenden Link empfehlen, wenn tatsächlich kein Baugrundgutachter eingeschaltet werden kann.

www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/b...rth/Bodenmodelle.pdf

Im Skript sind Vorgehensweisen zur Modellierung eines Bettungskragens durch Erhöhung des Bettungsmoduls erläutert. Kann man meiner Erfahrung nach durchaus anwenden.

Hinsichtlich Kippen und Gleiten würde ich mich der Meinung von KaiF anschließen. Wenn Erdwiderstand, dann nur den mobilisierbaren Erdwiderstand ansetzen und vor allem auch bei der Bemessung entsprechend berücksichtigen. Es muss dann allerdings auch gewährleistet sein, dass nicht irgendwann mal einseitig abgegraben wird oder dass die Baufirma auf die Idee kommt, erst eine Seite zu verfüllen und für die Verfüllung der zweiten Seite mit den LKW quasi über das Bauwerk anzudienen. Dann könnte insbesondere Gleiten tatsächlich interessant werden.

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Bodenaustausch unter Fundament ==> Es / ks 21 Feb 2019 14:08 #64547

Ok, das ist interessant.
Ich habe bisher die Lasten immer symmetrisch aufgesetzt oder den passiven Druck der Verkehrslast nach DIN 19901 aufgesetzt:



Ich bin immer davon ausgegangen, dass wenn ein Bauwerk beidseitig angeschüttet und verdichtet ist, das Bauwerk quasi beidseitig fest gehalten ist. Es hat auch nie ein Prüfer angezweifelt.
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Bodenaustausch unter Fundament ==> Es / ks 21 Feb 2019 14:25 #64548

Hallo saibot,

in dem vorliegenden Baugrundgutachten ist eine zulässige Sohlspannung von 300kN/m² angegeben, die für das daneben stehende Gebäude gilt, das nicht einmal annähernd da rankommt. Wird die zulässige Sohlspannung tatsächlich aus dem Grundbruchnachweis ermittelt?
Wenn ich den Grundbruchnachweis für den Durchlass führen würde, hat sich das Thema zulässige Sohlspannung doch ohnehin erledigt. Aber auch so komme ich an die 300kN/m² nicht dran.

Diese Literatur für die Modellierung des Bettungskragens verwende ich auch. Was hier allerdings nicht beschrieben ist und was Bodengutachter gerne empfehlen: der Verlauf der Bettungsmoduls sollte im Mittel dem Bettungsmoduls entsprechen, das man mit Ihrer Methode ermittelt hat. Das hieße, dass ich in dem konstanten Bereich in der Mitte einen etwas geringeres ks verwenden muss als ich mit Hilfe der Setzungsermittlung berechnet habe.

Das einseitige Abgraben für Wartungsfälle habe ich nicht berücksichtigt. Das stimmt. Da sollte ich vielleicht doch mal einen Nachweis führen, der aber niemals erfüllt werden kann. Der Durchlass hat ja kaum Eigengewicht.
Das einseitige Verfüllen habe ich bislang immer in der Vorbemerkung ausgeschlossen, indem ich geschrieben habe, dass wechselseitig lagenweise verfüllt und verdichtet werden muss. Ich dachte, damit wäre ich fein raus.

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Bodenaustausch unter Fundament ==> Es / ks 21 Feb 2019 14:28 #64549

Havelman schrieb: Das einseitige Verfüllen habe ich bislang immer in der Vorbemerkung ausgeschlossen, indem ich geschrieben habe, dass wechselseitig lagenweise verfüllt und verdichtet werden muss. Ich dachte, damit wäre ich fein raus.

Berücksichtigung von Bauzuständen = besondere Leistung. Also nicht gleich im Regelfall automatisch mit geschuldet.

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Bodenaustausch unter Fundament ==> Es / ks 21 Feb 2019 15:25 #64551

Wobei in Ihrer Abbildung SHr > SHl ist, wodurch Sie, zumindest formal, Gleiten nachweisen müssten. Ansonsten ist mir DIN 19901 kein echter Begriff, was meint, dass ich sie noch nicht angewendet habe. Halte mich eher an DIN EN 1991-2. Und dachte bei einem Durchlass auch eher an sowas (Folie 26):

www.1d5920f4b44b27a802bd77c4f0536f5a-gdprlock/search?q=rahmendurchlass+...imgrc=ZrlkfkCd4_KgqM:

Wenn Sie vorgeben, dass lageweise wechselseitig verfüllt werden muss, dass ist die einseitige Abgrabung zunächst ja mal ausgeschlossen. Das ändert aber ja nichts daran, dass ggfs. auf einer Seite der Erddruck höher sein kann.

Aus Grundbruchnachweisen für Vollrahmenbrücken habe ich mich bisher immer rausgehalten. Soll der Baugrundgutachter machen. Nach meinem Kenntnisstand wird bei Brücken tatsächlich die zulässige Sohlspannung aus dem Grundbruchnachweis abgeleitet.

Dass der Bettungsmodul in Bauwerksmitte abgemindert werden soll, wenn er am Rand vergrößert wird, ist mir, bisher, noch nicht untergekommen. Wobei ich hier eine Angabe des Baugrundgutachters allerdings auch nicht in Frage stellen würde.

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Letzte Änderung: von saibot2107. Grund: Ergänzung

Bodenaustausch unter Fundament ==> Es / ks 21 Feb 2019 16:34 #64554

Der Unterschied der horizontalen Kräfte ist nur gering. Es wird laut der Norm ein Momentengleichgewicht hergestellt und durch einen etwas höheren Hebelarm auf der passiven Seite hat man eine etwas geringere resultierende Kraft um dieses Gleichgewicht herstellen zu können. Ich versuche es aber dennoch mal mit einem geringeren passiven Druck. Vielleicht habe ich ihn ja tatsächlich bisher überschätzt.
Ich halte mich durchaus auch an den EC1-2. Ich erkenne nur keinen Widerspruch.

Ja, von solchen Durchlässen rede ich. Nur etwas großflächiger dimensioniert, d.h. Sonderbauwerk.

Ja, Sie haben recht. Ich werde mich auch aus dem Grundbruchnachweis raushalten.

Ich kenne es aus manchen Baugrundgutachten, in denen sie bspw. flächig 13MN/m³ angeben und als Alternative flächig 10MN/m³ und am Rand ein konstanter Streifen von bspw. 50cm mit bspw. 20oder 25MN/m³. Auf Rückfrage hat einer der Baugrundgutachter mir das so erklärt.

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