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So ist es, deshalb ist dieser Absatz im Fall von Blechbiegung nicht zutreffend. Für mich war es ominös, weil ich den Normenabsatz nicht kannte und auch in der Praxis noch nie damit konfrontiert wurde, Blechnachweise über eine Grenzverformungen nachzuweisen. Das war für mich entweder ein Nachweis auf Spannungs- oder Schnittgrößenebene.Beim plastischen Nachweis wird theoretisch davon ausgegangen, dass die Randfasern eine unendlich Dehnung aufweisen, nur so kann bis zur Dehnungsnulllinie bis zur Streckgrenze plastiziert werden. Sicher kann ich einen Spannungsnachweis mit einem bilinearem Spannungs-Dehnungs-Diagramm über den Umweg der Verformung führen, aber das Endergebnis sollte doch dasselbe sein? Im Anhang habe ich den Ausdruck mal beigefügt (Schrauben- und Schweißnahtnachweise entfernt wegen Dateigröße). Es geht mir um den Nachweis der Bleche CPL1 und CPL2. |
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