Hallo,
schau mal in DIN EN 1990:2010-12 6.4.3.3 nach.
Da wird bei außergewöhnlichen Bemessungssituationen nur von einer
"außergewöhnlichen Einwirkung" geschrieben
Ich sehe das so: also Erdbeben oder Anprall
PS: wer würde mit einem vollgepackten Stapler bei Erdbeben durch eine Halle fahren?
Gruß
KM