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Hallo zusammen,
Ich hoffe meine Frage wurde so noch nicht gestellt, falls doch bitte auf den Thread verweisen, ich habe nichts gefunden: Ich bin seit reichlich vier Jahren angestellter Tragwerksplaner und habe seitdem jedes Bauteil im Stahlbetonbau auf eine maximale Rissbreite von 0,4mm ausgelegt, Bauteile mit höheren Anforderungen entsprechend mit geringeren mittleren Rissweiten. Lt. EC2 ist eine rechnerische Rissbreite >0,4mm zulässig sofern in Punkto Dauerhaftigkeit (XC1 WO) und Erscheinungsbild (Bauherr) zulässig. Ich persönlich (und auch meine Kollegen im Büro) haben allerdings noch nie einen Nachweis zur Begrenzung der Rissweite aus frühem Zwang für 0,5mm oder mehr geführt. Das Thema ist nicht ganz unumstritten bei uns im Büro. Ich wollte mich mal umhören, wie es andere Statiker handhaben. VG Max |
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Letzte Änderung: von mstockm.
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Könnte es sein, daß sich in der Überschrift wie auch im Text mehrfach der Faktor 10 für die Rissbreiten eingeschlichen hat? ...
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Du meinst wohl 0,4mm ... bei 4mm has du jede Menge anderer Probleme, nur nicht die Rissbreite Ich würde das umgekehrt sehen: Du machst bei XC0/XC1 nachweis für 0,4mm und der ist eingelaten (dann keine Diskussion) oder nicht, dann kann man sagen okey das ist mit Bauherren auszumachen. Ob der Riss dann 0,5 oder 0,6 oder was auch immer ist, ist zu dem Zeitpunkt egal (Solange die Tragfähigkeit eingehalten ist) Größer als die zugehörige max Stahldehnung umgelegt auf die Bauteiloberfläche kann der Riss sowieso nicht werden |
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Letzte Änderung: von cebudom.
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Absolut richtig, danke für den Hinweis! Da hatte sich der Faktor 10 eingeschlichen..
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Letzte Änderung: von mstockm.
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Unabhängig von der Fragestellung bleibt jedoch das Thema: Wie sieht die Auslegung (sprich Nachweis) im konkreten Fall aus? Es hat hier schon die tollsten Sachen gegeben, z.B. voller Zwang für Geschoßdecken. Auch wenn das der "volle frühe Zwang" inf. Hydratation ist bleibt immer die Frage wer diesen Zwang denn aufnehmen soll.
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Letzte Änderung: von statiker99.
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