Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

Abbruch eines Gebäudeteils; Überwachung ja/nein? 11 Jan 2019 16:21 #64317

Hallo Zusammen!

Für die "Beseitigung von Anlagen" (Abbruch) fülle ich gerade das neue Formular zur aktuellen BauO NRW aus, da ein Teil des Gebäudes stehen bleibt.

Jetzt gibt es dort ein Kästchen, dass man anhaken kann oder auch nicht mit dem Text "Es ist notwednig, dass die Beseitigung überwacht wird."

Gibt es Kriterien, ab wann oder ob diese Überwachung notwendig ist? In der BauO steht nur "soweit notwendig". An für sich hätte ich gesagt, dass sollte das Abbruchunternehmen hinbekommen. Aber blindlinks den Gebäudeteil abreißen funktioniert auch nicht, da es eine gemeinsame Giebelwand gibt.

Und, was meint ihr, ab wann ich eine Überwachung notwendig?

Grüße
Oliver

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Abbruch eines Gebäudeteils; Überwachung ja/nein? 23 Jan 2019 07:16 #64396

Hallo,

hast Du dir schon mal den § 62 nach Pkt (3) durchgelesen.
Wenn ja, dann hast Du die Antwort.

... Der Anzeige muss bei nicht freistehenden Gebäuden eine Bestätigung
einer qualifizierten Tragwerksplanerin oder eines qualifizierten Tragwerksplaner
über die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, beigefügt werden....


Gruß

KM

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Abbruch eines Gebäudeteils; Überwachung ja/nein? 24 Jan 2019 13:08 #64399

Wann dieses Formular beigefügt werden muss ist klar.

Aber wann muss ich den Abbruch überwachen? Würde fast sagen: immer. Wer kennt schon das Abbruchunternehmen und deren Arbeitsweise? Natürlich nur wenn es nicht ein freistehendes Gebäude ist.

Hatte mich mal bei der Ing.-Kammer erkundigt und bekam als Antwort, dass dies der Tragwerksplaner durch seine langjährige Erfahrung selbst entscheiden muss. Was hilft mir meine Erfahrung, wenn der Abbruchunternehmer dann Mist baut?

Grüße
Oliver

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Abbruch eines Gebäudeteils; Überwachung ja/nein? 24 Jan 2019 14:36 #64400

Hallo,

wenn man dem ausführenden Unternehmer nichts zutraut ist es sicherlich ein Problem.
Das ist dann aber nicht nur bei Abbrucharbeiten so sondern auch bei einem Neubau.

Wenn Sie festgestellt haben, dass beim Abbruch einige Dinge zu beachten sind, die die Standsicherheit des anderen Gebäudes betreffen, dann greifen Sie zum Telefon (so etwas gibt es auch heute noch) und besprechen das ganzen dann mit dem Ausführenden.

Der Unternehmer steht ja wohl fest.

KM

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten