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Gast
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Hallo Kollegen,
ich bin derzeit mit der Tragwerksplanung eines Hotels beschäftigt. Das Gebäude besteht aus 3 oberirdischen Geschossen und einer Tiefgarage. Die Decke dieser Tiefgarage dient als sogenannte "Auffangdecke", d.h. die Belastung der darüberliegenden Geschosse liegt z.T. in den Feldbereichen. Aus diesem Grund muss die Decke 40 cm stark ausgeführt werden. Zudem wird ein Unterzug mit einer maximalen Gesamthöhe von 55 cm (40+15) angeordnet. Nun meine Frage: Da der Unterzug nur 15 cm stärker als die Decke ist, stellt sich die Frage, ob im Auflagerbereich zusätzlich zum Querkraftnachweis des Unterzugs ein Durchstanznachweis zu führen ist (siehe Anhang)? Oder mit anderen Worten: Sollte die Decke in diesem Fall wie eine Flachdecke behandelt werden da die Höhe des Unterzugs im Vergleich zur Deckenstärke relativ gering ist? Gibt es vielleicht eine Faustregel ab welchem Verhältnis (Deckenstärke zu Unterzughöhe) eine Decke als "auf Unterzügen gelagerte Decke" berechnet werden darf und somit auf einen Durchstanznachweis verzichtet werden kann? |
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Verbügelte Unterzüge erzeugen kein
Deckendurchstanzproblem! |
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Kann somit auch bei deckengleichen Unterzügen (verbügelt) auf einen Durchstanznachweis verzichtet werden?
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Ja.
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Nein |
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Hallo und guten Abend,
es mangelt offenbar an der Bauhöhe. In den meisten Fällen ist das so und heutzutage fast der Normalfall. Alles nicht so schlimm, aber hinterher kommt meist weiteres Unheil, nämlich Durchbrüche für Kabel oder was anderes und selbstverständlich immer in der Nähe von Auflagern und viel größer bemessen als erforderlich. Das sieht man aber erst nach der Eröffnung. |
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Letzte Änderung: von galapeter97.
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