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Vorgaben für den Prüfingenieur? 24 Aug 2018 06:52 #63728

michael schrieb:

Dachte ich auch. Aber davor hatte ich ein Prüfer der min.2 Monate die Statik hatte ohne sich zu melden. Bis er dann dem Bauherr sagte er prüft nur die kompletten Unterlagen, einschl. Bewehrungsplänen usw.


Genau das meine ich: Gibt es tatsächlich keine Vorschrift, die diesen Prüf-Ablauf regelt?

Meine Argumentation in Abwesenheit einer genauen Regelung wäre hier die Folgende:

1. Die Statische Berechnung ist prüffähig.
2. Sollte diese nicht prüffähig sein, muss der Prüfer dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums kundtun.
3. Die prüffähige statische Berechnung ist in einem angemessenen Zeitraum zu prüfen.
4. 2 Monate ist kein angemessener Zeitraum, eher 4 Wochen.
5. Folglich hätte der Prüfer entweder die Berechnung innerhalb dieser 2 Monate (eigentlich 4 Wochen) prüfen oder die Nichtprüffähigkeit begründen müssen.

Oder mache ich einen Denkfehler?

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Vorgaben für den Prüfingenieur? 24 Aug 2018 07:16 #63729

Kein Denkfehler. So sollte es normalerweise laufen.

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Vorgaben für den Prüfingenieur? 24 Aug 2018 11:51 #63731

ja aber..........
die 4 Wochen sind nicht geregelt........

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