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Geländer-Überlagerung LF 12 Aug 2018 19:02 #63688

  • statik_xx
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Hallo Kollegen,
wieder einmal das leidige Thema:

gemäß der letztgültigen Auslegung des NA 005-51-01 AA zu DIN EN 1990:2010-12 und DIN EN 1990/NA:2010-12 muss die horizontale "Holmlast (:=Horizontallast auf Absturzsicherungen)" ja mit Wind entsprechend den Gleichungen in EN 1990 "kombiniert" werden.

In der ÖN B 1991-1-1:2017 steht jetzt aber (explizit für Terrassen und Dachterrassen) folgendes:
8.1.6 Terrassen
Terrassen und widmungsgemäß begehbare Dächer („Dachterrassen“) sind mindestens der Nutzungskategorie der anschließenden Räume zuzuordnen.
Gemäß ÖNORM EN 1991‑1‑1:2011, Abschnitt 3.3.2(1) müssen Nutzlasten auf widmungsgemäß begehbaren Dächern nicht in Kombination mit Schneelasten und/oder Windeinwirkung angesetzt werden.

Könnte man damit sagen, dass für Terrassen und Dachterrassen eine Überlagerung von Windlast mit der "Holmlast" nicht erforderlich wäre? Für Balkone jedoch schon da sie in der o.a. Normenpassage nicht eindeutig erwähnt werden?

Danke vorab für die Rückmeldungen........

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Geländer-Überlagerung LF 14 Aug 2018 12:15 #63689

Hallo,
guck mal im Schneider 22.Auflage.
Beim Kap. 6 steht: Wind ist mit H-Last zu überlagern wenn sie Teil eines Fluchtweges sind.

Dabei kann die H-Last 0,5 bis 2,0 kN/m betragen und die Windlast ist dann für freistehende Wände bzw. der Lastgröße der jeweiligen anschließenden Wand abhängig.

Allerdings teilen sich die Meinungen welcher Wind wann zu berücksichtigen ist. Und es stellt sich oft die Frage, ob ein Balkongeländer als Fluchtweg (Feuerwehr anleitern bzw. Steigleiter) zu definieren ist oder nicht.

Ist ein Füllstabgeländer als Fluchtweg definiert, können die Eigentümer die Füllstäbe dicht machen und schon musst du Wind mit holmlast überlagern.

Viel Spaß beim grübeln und klären mit Feuerwehr, Bauamt, Prüfer und BH.

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Geländer-Überlagerung LF 14 Aug 2018 14:55 #63690

  • statik_xx
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Hallo Witte01,
lieben Dank für ihre Antwort.
Die Passage im Schneider (Kapitel 3 - 6.1) ist mir (leider) bekannt. Diese würde ich als "nicht korrekt" im Sinne der Normauslegung interpretieren.
Das wird auch durch die o.a. Auslegung zur DIN-NA Bau (www.din.de/blob/77216/83f89db8cb69be8a2b...din-en-1990-data.pdf) seite 4 von 6 nicht so gehandhabt.
In vergleichbarer Literatur (z.b.. Wendehorst 35,Auflage) ist die Auslegung gemäß Schneider (Wind und Holmlast als ausschließende LF zu betrachten sofern kein Fluchtweg) ebenso nicht enthalten.

Ich würde mich hier immer eher an die Norm halten und nicht nur an die Literatur.....oder gibt es im deutschen nationalen Anhang zur EN 1991-1-1 wirklich die Möglichkeit: "Wind ist mit H-Last zu überlagern wenn sie Teil eines Fluchtweges sind."?? (deutscher natonaler Anhang liegt mir leider nicht vor, in Österreich gibt's diese Passage so leider nicht - daher meine anfangs erwähnte Fragestellung...........

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Letzte Änderung: von statik_xx.

Geländer-Überlagerung LF 15 Aug 2018 05:08 #63691

Die Aussage vom Schneider spiegelt die tech. Baubestimmungen wieder.
Jedenfalls hier im Norden (NDS, HH, HB).

Somit alles Richtig, Ansonsten wie schon geschrieben: Klären mit Bauamt, Prüfer, etc.

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Geländer-Überlagerung LF 15 Aug 2018 12:17 #63692

M-Liste der Techn. Baubestimmungen Juni 2015

Anlage 1.3/1 Zur ETB-Richtlinie “Bauteile, die gegen Absturz sichern”

2 zu Abschnitt 3.1, 4. Absatz:
Anstelle des Satzes “Windlasten sind diesen Lasten zu
überlagern.” gilt:
“Windlasten sind diesen Lasten zu überlagern, ausgenommen
für Brüstungen von Balkonen und Laubengängen, die
nicht als Fluchtwege dienen.”

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