Hallo zusammen,
wäre es generell zulässig, für Fundamente zusätzlich zu den abgeminderten Windlasten (Tab. NAB.5) den Kippnachweis (GZ EQU) für die vorübergehende Bemessungssituation nachzuweisen ?
Also die Sicherheitsbeiwerte zu reduzieren.
Typischer Fall, innenliegende Brandwand während der Montage.