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Bewertung bestehender Straßenbrücken 02 Jul 2018 19:28 #63438

  • statik_xx
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Hallo Kollegen,
für eine kleine Feldwegbrücke in Ö (Baujahr 1985) soll der (ins Alter gekommene) Bohlenbelag ausgetauscht werden.

Da keine Belatungsbeschränkung für die Brücke vorgegeben wurde, wurden die Lasten nach der ÖN B 4002 (vergleichbar mit DIN 1072) und die Bemessung nach ÖNB 4100-2 (Vergleichbar mit DIN 1052:1988) [damals gültige Normen] geführt. Die Frage stellt sich nun, nach welchen Normen der neue Bohlenbelag auszulegen ist.
Die ONR 24008 gibt hier Richtwerte vor jedoch verstehe ich folgende Definition nicht:



Es gilt der Bestandsschutz und es werden nur einzelne Bauteile erneuert. Aus meinem Gefühl heraus hätte ich den Bohlenbelag wie in der (leider nur teilweise vorhandenen) "Bestandsstatik" nachgerechnet. Die Lastannahmen sollen jedoch (nach 7(2)) nach den "letztgültigen Normen" heangezogen werden.
Frage: Sind damit die aktuellen "letztgültigen Normen" (also Normen EN 1991-2) gemeint oder doch die "letztgültige Norm zum Errichtungszeitpunkt" (also die ÖN B 4002)?
Aus meiner Sicht kann dies die EN 1991-2 nicht sein, da die Verträglichkeit zwischen Lastannahmen (EN Norm) und den unter 7(1) beschriebenen Normen zum Errichtungszeitpunkt (Bemessungsnorm ÖN B 4100-2) nicht gegeben ist [Mischungsverbot] .....das Verbot der Kombination technischer Vorschriften unterschiedlicher Normengenerationen.

Kann jemand helfen?
danke vorab......
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Bewertung bestehender Straßenbrücken 03 Jul 2018 05:43 #63439

Ich stelle mal die Auslegung in den Raum, dass

. die Lasten den aktuellen Vorschriften zu entnehmen sind,
und
. die Nachweisführung nach alten Vorschriften erfolgen kann.

Übertragen auf den Hochbau z.B.

eine Balkonplatte mit p=4.0 kN/m² beaufschlagt wird, aber der Nachweis nach altem kH-Verfahren und ohne die Teilsicherheitsbeitwerte erfolgt, so wie es früher üblich war. Auch welche Nachweise insgesamt zu führen sind, wäre der alten Vorschrift zu entnehmen, aber immer mit neuen Lasten.

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Bewertung bestehender Straßenbrücken 03 Jul 2018 08:16 #63440

Lasten nach aktueller Norm und Berechnung nach alter Norm verbietet sich generell.
Die Bohlen sehe ich zunächst als Belag, damit Verschleiß unterworfen und das ganze ist eine Instandhaltungsmaßnahme.
Aber es geht nicht ohne "aber". Ist es z.B. eine Stahlbrücke mit Holzbohlen, dann kann man durchaus nur die Bohlen allein nach neuem Regelwerk bemessen. Sofern sich daraus für die unverändert bleibende Unterkonstruktion keine höheren Lasten ergeben. Sollte das der Fall sein, dann rechne ich die neuen Bohlen nur für die Lasten, die auch die Unterkonstruktion ableiten kann.

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Bewertung bestehender Straßenbrücken 03 Jul 2018 10:25 #63445

KaiF schrieb: Lasten nach aktueller Norm und Berechnung nach alter Norm verbietet sich generell.


der zitierte Text zeigt aber ziemlich eindeutig in eine andere Richtung und die wäre, wenn es sich um eine zuständige und damit gültige Vorschrift handelt, maßgebend. Wenn andere Vorschriften die Mischung ausschließen, muss das nicht bindend sein.

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Letzte Änderung: von DeO.
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