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Standsicherheitsnachweis zurückziehen? 20 Jun 2018 07:27 #63394

Hallo allerseits,

für ein Bauherr wurde ein Baugesuch mit dem von mir unterschriebenen Standsicherheitsnachweis bei der Behörde eingereicht.

Nach der Genehmigung wurde für dieses BVH ohne meines Wissens von einem anderem Tragwerksplaner bearbeitet (und gebaut).

Meine Frage:
Wie geht Ihr da vor?
Standsicherheitsnachweis zurückziehen? Wenn ja, wie? bzw. wo/bei wem?

Für Eure Hilfe bedanke ich mich
Gruß Alvo

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Standsicherheitsnachweis zurückziehen? 20 Jun 2018 07:50 #63395

Hallo,

also ich lasse mir einfach meine Arbeit bezahlen. Ist doch dem Bauherren freigestellt nach der Genehmigungsplanung einen anderen zu nehmen, sofern nicht komplett beauftragt.

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Letzte Änderung: von Kuddel.

Standsicherheitsnachweis zurückziehen? 20 Jun 2018 08:06 #63396

Kuddel schrieb: Hallo,

also ich lasse mir einfach meine Arbeit bezahlen. Ist doch dem Bauherren freigestellt nach der Genehmigungsplanung einen anderen zu nehmen, sofern nicht komplett beauftragt.


Es geht wohl mehr darum, dass man im Bauantrag als der verantwortliche Tragwerksplaner eingetragen ist. In SH muss der sogar die Abnahmen vor Ort machen, sofern kein Prüfingenieur mit im Boot ist.
Wenn nun ein anderer Statiker alles übernommen hat, ist man selbst noch gegenüber dem Bauamt mit in der Haftung (bezogen auf öffentliche Interessen). Das der Bauherr hintenrum falsches Spiel betrieben hat, muss man nicht zwingend wissen und hat es nicht zu verantworten. In einem Prozess würde man sicher nicht verknackt werden. Dennoch sollte man sich sauber halten.

Das heißt, offizielles Schreiben an das zuständige Bauamt in dem der Sachverhalt dargelegt wird. Was die dann daraus machen, ist deren Sache.

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Standsicherheitsnachweis zurückziehen? 20 Jun 2018 09:40 #63397

Es geht hauptsächlich darum, daß man die Verantwortung hat bzw. in der Haftung steht.
Wenn zum Schadensfall kommen sollte, da ist man mit dem Namen sofort dabei obwohl man den Tragwerk nicht aufgestellt hat.

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Standsicherheitsnachweis zurückziehen? 20 Jun 2018 11:35 #63398

Alvo schrieb: Es geht hauptsächlich darum, daß man die Verantwortung hat bzw. in der Haftung steht.
Wenn zum Schadensfall kommen sollte, da ist man mit dem Namen sofort dabei obwohl man den Tragwerk nicht aufgestellt hat.


Es kann nur der in Regress genommen werden, der die jeweiligen Unterlagen aufgestellt hat.
Im Grunde haben wir alle jeden Tag solche Situationen ... z.B. bei der Umbemessung auf Filigrandecken. Wir haften auch nicht für Fehler des Fertigteilwerkes.

Dem Bauherr, der schließlich ja entscheidet wer plant und baut, stetht es frei sich umentscheiden zu dürfen. Er muss die Abweichung von den Bauantragsunterlagen (letztlich ist es das ja) nur dem Bauamt anzeigen. Daran hapert es.

Das Bauamt wird sich nämlich im Falle eines Falles erst einmal an denjenigen wenden, der im Bauantrag als zuständig eingetragen ist. Es muss dann nur bewiesen werden, dass nicht nach den von einem selber erstellten Unterlagen gebaut wurde.

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Letzte Änderung: von DeO.

Standsicherheitsnachweis zurückziehen? 20 Jun 2018 12:15 #63399

Dem Bauherr, der schließlich ja entscheidet wer plant und baut, stetht es frei sich umentscheiden zu dürfen. Er muss die Abweichung von den Bauantragsunterlagen (letztlich ist es das ja) nur dem Bauamt anzeigen. Daran hapert es.


Ist das verpflichtend?
Was hat das für Konzequenzen im Extremfall?

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