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Schweißnahtprüfungen "Schon mal was davon gehört?" 19 Jun 2018 18:53 #63392

Liebe Kollegen,

habe seit gestern folgendes Problem:

Stahl Konstruktionen für 3 Projekte, 2 davon wurden letzte Woche ausgeschrieben, das Dritte ist kurz vor der Ausführung. Alle sind EXC2 habe also auch auf die nötigen Schweißnahtprüfungen laut DIN1090-2 hingewiesen.
Seit gestern gibt es nur Absagen von Firmen (Schlosser) die eine Zulassung zur Durchführung von EXC2 haben mit der Begründung dass Sie keine Schweißnahtprüfungen durchführen wollen. Gleichzeitig droht das unternehmen das in ein paar Wochen loslegen möchte dass es den Auftrag nicht ausführt bzw. kündigt wenn ich darauf bestehe.
Gleichzeitig ist der Architekt auch verblüfft da er nie von so einer Schweißnahtprüfung gehört hat. Angeblich hat er ein paar Kollegen und auch bei anderen Statikern gefragt und die haben auch NIE davon etwas gehört.
Da ich Seit 3 Jahren selbstständig bin und früher im Ausland tätig war, dort war eine Schweißnahtprüfung für jeden Stahlbauer selbstverständlich.

u.a. Kommt mir die aussagen von Diversen Architekten sowie auch von einem Schlosser das nicht mal ein Prüfstatiker darüber fragt als nicht möglich.

Wäre sehr dankbar über eure Unterstützung auf meine Umfrage:
"Wehr hat schon mal von Schweißnahtprüfungen gehört oder bei einer Planung bzw. Ausführung diese angefragt und wer hört es zum ersten Mal?"
natürlich ist diese Frage mit sehr viel Humor verbunden.

P.S.1 Die beste aussage war folgende "Wenn ich eine Prüfung zustimme dann kann der Prüfer anfordern dass ich die halben nähte wieder machen muss. Wie soll ich das Kalkulieren und wer zahlt diesen Aufwand???"

P.S.2 Wenn jemand Erfahrung wie Mann damit umgehen kann würde über ein paar Tips sehr dankbar sein.


MfG

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Letzte Änderung: von vzisis.

Schweißnahtprüfungen "Schon mal was davon gehört?" 20 Jun 2018 07:23 #63393

Stahl Konstruktionen für 3 Projekte, 2 davon wurden letzte Woche ausgeschrieben, das Dritte ist kurz vor der Ausführung. Alle sind EXC2 habe also auch auf die nötigen Schweißnahtprüfungen laut DIN1090-2 hingewiesen.
Seit gestern gibt es nur Absagen von Firmen (Schlosser) die eine Zulassung zur Durchführung von EXC2 haben mit der Begründung dass Sie keine Schweißnahtprüfungen durchführen wollen. Gleichzeitig droht das unternehmen das in ein paar Wochen loslegen möchte dass es den Auftrag nicht ausführt bzw. kündigt wenn ich darauf bestehe.

Es ist EXC2 ausgeschrieben, es ist EXC2 zu liefern. Du brauchst meiner Meinung nach auf keine Schweißnahtprüfung hinweisen. Was, in welchem Umfang und wie (zB: VT=VisualTesting=Optische Schweißnahtkontrolle ist genauso ein Teil davon) ist in der EN1090 relativ genau geregelt.

Worauf du hinweisen kannst ist: Ausführung EXC2 nach EN1090 mit entsprechender Dokumentation !

Wenn der Betrieb nach 1090 bis EXC2 zertifiziert ist muss er wissen was zu tun ist. Es ist nicht deine Aufgabe (als Objekt-Statiker) ihm irgendwelche Schweißnahtprüfungen vorzugeben.
Du gibst eine Ausführungsklasse vor, und (auch im Sinne des Bauherren bzw der Haftung)es ist die entsprechende Dokumentation zu liefern.

Deshalb würde ich das ganze Theater über die Doku spielen. Die einzige Frage die du dir stellen könntest wäre: ist EXC2 überhaupt notwendig ? oder hat das wieder irgend so ein Schreiberling vom Ausschreiber mit Strg+C einfach von einem anderen Projekt reinkopiert ?

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Schweißnahtprüfungen "Schon mal was davon gehört?" 20 Jun 2018 19:31 #63401

Die Ausführungsklasse wurde von mir laut Norm festgelegt.
Nichtsdestotrotz meines Erachtens nach wenn ich die Haftung und Verantwortung trage, wenn kein Prüfstatiker im Projekt ist, darf ich auch festlegen ob und welche Prüfungen durchzuführen sind oder? In anderen Ländern ist es auch so, natürlich ist es in jedem Land auch anders geregelt und deswegen wollte ich eure Meinung.

Wenn es mir nicht erlaubt ist solche Sachen festzulegen dann kann ich auch nicht die Stahlgüteklassen festlegen oder ob ich eine Keilnaht oder einen Sumpfstoß haben will.

Und was ist dann der Sinn das jemand die Nachweisberechtigung bekommt nur um die Haftung zu übernehmen?

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Schweißnahtprüfungen "Schon mal was davon gehört?" 21 Jun 2018 08:50 #63404

Das ist eine Rechtssache / Normenauslegung in Deutschland. Ich bin in Ösi-Land tätig, da sollten sich besser deutsche Kollegen beteiligen.

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Schweißnahtprüfungen "Schon mal was davon gehört?" 21 Jun 2018 22:25 #63405

hi,

vzisis schrieb: ..
darf ich auch festlegen ob und welche Prüfungen durchzuführen sind oder? ..
Wenn es mir nicht erlaubt ist solche Sachen festzulegen dann kann ich auch nicht die Stahlgüteklassen festlegen oder ob ich eine Keilnaht oder einen Sumpfstoß haben will.

Und was ist dann der Sinn das jemand die Nachweisberechtigung bekommt nur um die Haftung zu übernehmen?


zum ersten zitierten absatz: das sind jedenfalls keine grundleistungen der hoai. daher gesonderte vereinbarung (auch wenn sowas mitunter zu 0 euro bepreist wird) mit deinem AG.

zum zweiten zitierten absatz: wenn ich das richtig interpretiere, meinst du für fremdverschulden haften zu müssen. naja, der gedankengang ist nicht ganz abwegig, erst recht nicht, wenn man sich manche urteile anguckt, zB muss inzwischen der twp den archi über abdichtung aufklären .. danke.

auch wenn exc2 scheinbar nicht so sehr viel wert ist (jedenfalls laut eingangsbeitrag) - was wäre, wenn jeder bieter erklärt, ein womöglich grundlos vorgeschriebenes schweissverfahren müsse durch ein anderes ersetzt werden, egal warum? stress ..

das kommt mir vor wie rechtsverbindliche bauteilabnahme ohne beauftragung. ist gut gemeint, aber ..

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Schweißnahtprüfungen "Schon mal was davon gehört?" 26 Jun 2018 05:56 #63409

Hallo,
für tragende Bauteile aus Stahl, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, müssen tech. Anforderungen in einer Bauteilspezifikation nach DIN EN 1090-1 festgelegt werden.
In dieser wird auch der Umfang der Schweißnahtprüfung festgelegt.

Diese Bauteilspezifikation ist vom Statiker in Abstimmung mit dem Bauherrn an den Fertiger zu übermitteln.

Wir haben noch nie eine bekommen ;-)

Deshalb liefern wir als Fertiger immer in zusammenhang mit dem Angebot eine eingene Bauteilspezifikation mit, diese ist dann auch Grundlage für die Leistungserklärung und für das CE-Zeichen.

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