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Gast
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hi,
die pflicht welchen planers? nkl > twp gkl > opl geht nur in intensiver zusammenarbeit und auch nur dann, wenn der objektplaner seine verantwortung annimmt. oft genug wird so eine "einfache" balkonanlage komplett auf den twp abgeschoben, weil "is ja alles nur statik". is es nicht daher: schrittweise planen, opl-leistungen einfordern, weiter planen. oder für (nicht bezahlte) leistungen haften. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Herzlichen Dank - v.a. für den Betonbezug, damit kann ich was anfangen
Ich werde mich jetzt mal zunächst auf das Tragwerk konzentrieren, nächste Woche Architekt und Bauherr einbestellen, um ihnen mal die Querschnitte um die Ohren hauen, ein bisschen über konstruktiven Holzschutz schwadronieren (das angelesene Wissen muss ja wohin) und darauf hoffen, dass es dann ein Stahlbalkon wird Beste Grüße, Sonja |
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Letzte Änderung: von dschondl.
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