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Gast
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Hallo,
früher gab es doch mal die Regel, dass S-Haken die Betondeckung unterschreiten dürfen. Sie konnten somit die äussere Lage umgreifen, die punktuelle Unterschreitung war nicht relevant. Gibt es das lt EC 2 noch, oder gilt die angegebene Deckung auch für die Haken. Diskutiere gerade mit unserem Zeichner. Grüße Thomas. |
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Guten Morgen,
das habe ich bei meinen alten Chef auch so gelernt. Nach Aussage Prof. Gebhard, München stimmt das aber nicht und ich habe dazu auch nix gefunden (Dezember 2017). Wenn die S-Haken als Schubbewehrung gebraucht werden, würde ich dabei auch kein Risiko eingehen und die Betondeckung einhalten. Dann wird halt wieder nur die halbe Bewehrung umfasst. |
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Guten Morgen!
Bin zu dem Thema im DBV-Merkblatt "Betondeckung und Bewehrung" (12/2015) fündig geworden: S. 22, Bild 7. Detail zu Tabelle 4: "Punktförmige, geringfügige Unterschreitungen der Betondeckung, z. B. durch S-Haken, brauchen i. d. R. bei der Ermittlung des Verlegemaßes cv nicht berücksichtigt zu werden."
Folgende Benutzer bedankten sich: Josef
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..danke für die Info.
Da ist sich die Fachwelt aber mal wieder so richtig einig.. |
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