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Wann ist eine Statik nötig 01 Feb 2018 16:11 #62631

Wenn ein Vorhaben prüfpflichtig ist, oder die Bauaufsicht was verlangt, dann sieht das anders aus, ja. Aber grundsätzlich darf erstmal jeder eine Statik erstellen.

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Wann ist eine Statik nötig 01 Feb 2018 20:07 #62633

Hallo KaiF,

war eigentlich anderst gemeint .....

Es dürfen sogar Menschen Statik machen, die das nicht können ... :)

Ansonsten haben Sie recht, "Statik" darf jeder.

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Wann ist eine Statik nötig 02 Feb 2018 07:36 #62634

robi2207 schrieb: Also zur Frage, was darf der Techniker/Konstrukteur oder Bauplaner eigentlich machen, nur fertige Statiken "abzeichnen" oder auch selbst kleine Anschlüsse konstruieren??? Wo ist da die Grenze des erlaubten!?


Um auf die eigentliche Frage noch weiter einzugehen, es gibt für ein Vorhaben bereits eine Statik und in dieser fehlen Detailnachweise, zum Beispiel Anschlüsse? Da spielen auch vertragliche Aspekte eine Rolle. Was ist beauftragt, was geschuldet. Liefert der AG beispielsweise generell nur die Grundstatik der Balkonanlage, dann kann die örtliche Anpassung wie Anschluß am Gebäude und Gründung, durchaus auch "jeder machen, der das kann" - sofern die Bauaufsicht nicht anderes festlegt.

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Wann ist eine Statik nötig 02 Feb 2018 09:36 #62635

Hallo zusammen,

also in Thüringen darf nicht jeder:

ThürBO §65, Abs. 2:

(2) Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sowie sonstigen
baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, muss
der Standsicherheitsnachweis von
1. einer Person mit einem berufsqualifi zierenden Hochschulabschluss
eines Studiums der Fachrichtung Architektur,
Hochbau oder des Bauingenieurwesens
mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in
der Tragwerksplanung, der unter Beachtung des § 64
Abs. 3 Satz 2 bis 7 in der Liste nach Absatz 5 eingetragen
ist oder
2. einem Prüfi ngenieur für Standsicherheit
erstellt sein; dem Halbsatz 1 Nr. 1 entsprechende Eintragungen
anderer Länder gelten auch in Thüringen. Auch bei
anderen Bauvorhaben darf der Standsicherheitsnachweis
von einem Tragwerksplaner nach Satz 1 erstellt werden.

Wie das in Sachsen ist, weiß ich aber gerade nicht.
Wenn ein "qualifuzierter Tragwerksplaner" hinterher unterschreibt, kann sicher jeder eine Statik machen, nur haftet der Unterschreibende dann auch für die Statik!

Grüße aus Thüringen
Pet

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Wann ist eine Statik nötig 02 Feb 2018 11:25 #62636

Das ist im Grunde die gleiche schwammige Formulierung wie in der SächsBO.

Heißt das nun im Umkehrschluss, dass man zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen für Gebäudeklasse 4 und 5 kein qualifizierter Tragwerksplaner sein muss?

Und was ist mit §66 (in Sachsen §67):
"(1) Die Bauaufsichtsbehörde kann Abweichungen von Anforderungen dieses Gesetzes und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen, insbesondere den Anforderungen des § 3 Abs. 1, vereinbar sind. § 3 Abs. 3 Satz 3 bleibt unberührt. Der gesonderten Zulassung einer Abweichung bedarf es nicht, soweit bautechnische Nachweise bauaufsichtlich geprüft werden."

Kann man daraus schließen, dass die Statik nicht von einem qualifizierter Tragwerksplaner erstellt sein muss, solange sie geprüft wird?

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Wann ist eine Statik nötig 02 Feb 2018 11:44 #62637

Bealdor schrieb: Kann man daraus schließen, dass die Statik nicht von einem qualifizierter Tragwerksplaner erstellt sein muss, solange sie geprüft wird?


Genauso ist es.

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