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Rissnachweis aus innerem Zwang 28 Jan 2018 16:50 #62621

Hallo,

ich habe zwei Fertigteile bemessen, die ich gerne vor Ort mittels Verguss miteinander kraftschlüssig verbinden möchte. Es sind zwei Tröge, die zu einem längeren gemacht werden.
In der Fertigteilbemessung habe ich den Rissnachweis aus Hydratation wegen der geringen Schalungsreibung nicht berücksichtigt. Das wird von Prüfern allgemein so akzeptiert.
Nun möchte ich die zwei Teile gerne vor Ort mit einem Übergreifungsstoß miteinander verbinden.
Dazu stehen Bewehrungseisen ca. 40cm aus den Wänden heraus. Rein statisch könnte ich das in einem 35cm Übergreifungsstoß lösen. Dazu würden die Tröge nebeneinander gestellt werden und die herausstehenden Bügel übergreifen ca. 35cm. Das Wand- und Bodenplattenende, aus dem die Eisen schauen, werden als verzahnte Fuge ausgebildet. So dürfte querkrafttechnisch alles gut sein.

Nun die Frage:

a) ist bei einer max. 50cm breiten Fuge ein Rissnachweis aus Hydratation (innerer Zwang) zu führen? In anderen Statiken wird oft argumentiert, dass bei zu kleinen Flächen keiner zu führen sei, bzw. zumindest nicht in Richtung der kürzeren Strecke. Auf Literatur wird nicht verwiesen. Aber ab welcher Breite/Dicke/Fläche muss man denn einen führen? Hat da irgend ein schlauer Mensch in der Vergangenheit mal etwas dazu gesagt?

b) Muss ich bei dem Übergreifungsstoß die Spannung aus dem Hydratationsnachweis berücksichtigen? Dadurch erhalte ich ja dann - bedingt durch dickere Eisen oder engere Abstände - viel größere Übergreifungslängen.

Um etwas Input wäre ich sehr dankbar!

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Rissnachweis aus innerem Zwang 29 Jan 2018 13:49 #62622

Welche Beanspruchungen gibt es denn an der Stelle?

- Last
- Temperatur
- Schwinden
.....

Welche Anforderungen an die zul. rechnerische Rißbreite gibt es
an der Stelle?

Wenn es nur um das Schwinden geht ist eine Länge von 0,5 m nicht viel.
Ausgehend von einem Endschwindmaß von 0,3/1000 entspricht dies einer
Endverformung von 0,15 mm. Größer sollte ein Riß inf. Schwinden
dort nicht werden.

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Rissnachweis aus innerem Zwang 29 Jan 2018 15:57 #62623

Die Anforderung an die Rissbreite liegt bei 0,15mm bis 0,20mm, je nach Projekt.
Die Tröge bekommen jeweils Abdeckplatten drauf, die mit den Trögen verbunden werden und dann wird es vergraben.
Die Belastung kommt daher hauptsächlich aus Erddruck und Verkehrsbelastung auf die Hinterfüllung. Diese Fuge erhält aber dennoch ein kleines Moment.
Temperatur ist keine berücksichtigt. Vielleicht mache ich 5°C Differenz drauf.

Beim Schwinden kann man die 0,3/1000 annehmen. Wenn ich die 0,5m x 0,3/1000 rechne, dann bekomme ich die in etwa geforderten 0,15mm. Das ist der Zustand, in dem das Bauwerk eingegraben wird.
Nun kommt aber noch das Moment aus der Wandbelastung dazu, das auch eine Rissöffnung bewirkt.

Wie gehe ich jetzt damit um?
Sonst führt man die Nachweise aus Rissbreitenbegrenzung infolge Last und Rissbreitenbegrenzung infolge Hdratation doch getrennt.

Oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch?

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Rissnachweis aus innerem Zwang 30 Jan 2018 08:21 #62624

"Sonst führt man die Nachweise aus Rissbreitenbegrenzung infolge Last und Rissbreitenbegrenzung infolge Hdratation doch getrennt."

- Hydratation beansprucht üblicherweise den "jungen" Beton
- Beanspruchung aus äußeren Lasten kommt meist später

Beim überlagern geht es allgemein um Zwangs- und Lastbeanspruchungen.

Zwangsbeanspruchungen resultieren u.a. aus
- Schwinden
- Temperatur
- Baugrundverformungen ("Stützensenkung")
- ....

Die Zwangsbeanspruchungen können u.a. teilweise abgebaut werden infolge
- Kriechen
- Zustand II
- ...

Siehe hierzu EC2, 7.34.
Ist aber nix Neues, wurde meines Wissens schon im Heft 400 erläutert.

Die Nachweise für den frühen Zwang inf. Hydratation wird zwar immer
gerne herangezogen, ist aber nur ein Teilaspekt.

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