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Gast
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Guten Abend,
ich plane im 2.OG eine Küche einzubauen und möchte hierzu eine Stromleitung vom Keller in das 2.OG ziehen, um dort einen kleinen Geschossverteiler zu setzen. Hierzu möchte auf allen 3 Ebenen eine Kernbohrung durchführen. (2.OG->1.OG->EG->UG) Wäre für ein Loch mit dem Durchmesser von 32mm bereits ein zu beauftragener Statiker notwendig? (5x16 NYM-J Leitung) Gibt es gesetzliche Vorgaben, ab welchem Lochdurchmesser eine Berechnung erforderlich wird? Es handelt sich um ein Massivhaus mit Stahlbetondecken B25 (Massivplatten). Vielen Dank! |
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32mm oder 32cm ?
Bei 32mm ist kein Thema, schau dass du nur nicht im Bereich von Unterzügen bohrst, damit du nicht irgendwelche Haupteisen durchbohrst... ist auch blöd zu bohren
Folgende Benutzer bedankten sich: heuri
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Super, vielen Dank für die Antwort.
Dann sollte es ja passen, es handelt sich lediglich um 32mm. Gibt es denn ein grobes Lochmaß, ab wann man sich über die Statik Gedanken machen sollte? |
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Auch bei 32 cm wäre das kein Problem! |
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Guten Morgen Miteinander,
eine pauschale Aussage das 32cm Kernbohrung kein Problem sind, kann man meiner Meinung nach nicht machen. Da gibt es genügend Randbedingungen, die zu beachten sind. Und die eventuell dazu führen, dass man die Kernbohrung woanders machen muss. Es wird zu 99,9% nichts passieren (Wohnhaus, tragende Wand, wahrscheinlich wenig Lasten,...), aber das hier pauschal mit ja zu beantworten, geht nicht. Der nächste fragt dann nach ob man nicht auch 50cm oder 75cm oder weiß der Geier bohren kann. Oder will an einer Stütze bohren. Weil es halt geht mit den Maschinen. Und natürlich darf das nix kosten, weil man bohrt ja auch selber. Bei solchen Kernbohrungen den Handwerker ihres Vertrauens fragen, die das öfter machen. Die haben ein bißchen Gefühl/Wissen dafür. Es muss nicht gleich der Statiker sein. Und ja, ein Gefühl dafür kann auch sein, auf den Statiker zu verweisen. MfG, Fellner
Folgende Benutzer bedankten sich: cebudom
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