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Gast
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Ok, dann habe ich das doch falsch verstanden. Ich habe das jetzt als Folgerung aus dem Fachwerkmodell verstanden. Den Übergang quasi nicht begriffen. Aber das ist dann tatsächlich nur Normsache. Alles klar.
Die Sache mit der Druckzonenannahme ist natürlich auch korrekt. Aber das wird dann tatsächlich eher zu einem akademischen Problem. Soweit wollte ich nicht gehen . |
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Danke für die Antworten.
Das mit dem Fachwerk war mir eigentlich bekannt, habe es leider nicht zu Ende gedacht. Da sich der Druckgurt aus der Druckstrebe, in dem von den Bügeln eingschlossen Bereich befinden muss, ist z = 1,0 * d nicht möglich. Bei z = 1,0 * d würde sich der angenommene Druckgurt am äusseren Rand des Bauteils befinden, wäre also nicht von den Bügeln erfasst. Zu meiner Frage 1: Es ging mir dabei um das Verankerungselement (z.b. Winkelhaken). Ich habe stillschweigend angenommen, ich verwende geschlossene Bügel mit Winkelhaken der Länge, 10 ds >= 70mm nach Bild 8.5, b). Um Winkelhaken auch im Zugbereich negativer Stützmomente verwenden zu können, müssen diese nach Bild 8.5, g) ausgeführt werden, oder nach Bild 8.5DE h) (Verankerungselement Winkelhaken hier immer oben) Dabei ist die Übergreifungslänge lo einzuhalten. lo = a1 * a3 * a5 * a6 * lb,req Mit: a1 = 0,7 (Kommentar zu Bild 8.5DE) a3 = 1,0 (da K = 0, Tabelle 8.2 und Bild 8.4) a5 = 1,0 (kein Querdruck) a6 = 1,4 (Tabelle 8.3DE) ? a6 = 1,0 (für Bügelabstand >= 8 dbügel und c1 >= 4 dbügel) ? a6 = nicht anwendbar für Bügel ? Verwirrend ist die Aussage im Betonkalender 2012, Normen und Regelwerke, zu 8.5, zu (NA.3)P, Seite 326. Zitat Anfang: Die Verankerung der Bügel mit in das Querschnittsinnere gerichteten Haken nach Bild 8.5 a) ist uneingeschränkt für Druck- und eingeschränkt für Zugzonen von Balken und Stützen geeignet. .......................... Sollten andere Verankerungsarten für die Bügel in durchlaufenden Balken mit Rechteckquerschnitt gewählt werden, muss die Bügelform im Stütz- und Feldbereich entsprechend der Verankerung in Druck- und Zugzone unterschiedlich gewählt werden. Zitat Ende Nach meiner Meinung ist ein Bügel nach Bild 8.5DE g) auch in der Druckzone gültig. Wenn das Verankerungselement (Winkelhaken) in der Zugzone funktioniert, funktioniert es in der Druckzone allemal. Nach Norm wäre ein Winkelhaken an den Enden der Bügelschenkel nach Bild 8.5DE b), ohne Berücksichtigung von lo, nur möglich wenn sich das Verankerungselement (Winkelhaken) in der Druckzone befindet. Ist das richtig? Zusätzlich habe ich noch folgende Frage, zu Winkelhaken am Endauflager: Nach NCL zu 8.4.3 (3) ist eine gerade Vorlänge bis zum Beginn der Krümmung von 0,5 * lbd, mit a1 = 1,0 einzuhalten. Diese Bedingung bezieht sich aber auf Bild 8.1 a) das nicht für Winkelhaken im Auflagerbereich gültig ist, da dort die Verankerungslänge über die Biegung hinweg angerechnet werden darf. Ist also für Winkelhaken am Endauflager nicht maßgebend. Ist das richtig? Gruß Jörg |
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Letzte Änderung: von Jörg.
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