Willkommen,
Gast
|
|
"Beidseitige Riegel" heißt, dass links und rechts an der Stütze ein Riegel auf gleicher Höhe anschließt. Mit "gegenläufige Momente" ist hier gemeint, dass ein Riegel nach unten dreht und ein Riegel nach oben dreht. In diesem Fall verdoppelt sich die Schubspannung in der Stütze gegenüber einem einseitigen Riegelanschluss.
Eine einseitige "dicke" Stegverstärkung ist aus zwei Gründen nicht möglich. Erstens darf nach DIN EN 1993-1-8, Abschnitt 6.2.6.1(6) die Dicke des Verstärkungsblechs maximal gleich der Dicke des Stützenstegs sein. Zweitens würde man Platzprobleme mit den Schrauben bekommen. Viele Grüße Emil |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Wie hoch ist denn die Überschreitung der Schubtragfähigkeit?
Wenn Sie die Stütze konstruktiv aus S355 herstellen, können Sie nochmal ca. 30-40% Schubtragfähigkeit rausholen ohne die Geometrie verändern zu müssen. Der Preisunterschied zwischen S235 und S355 hält sich in Grenzen, wenn man mit etwas Vorlauf plant. Alternativ Voute vorsehen oder Stützenprofil vergrößern. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von Bealdor.
|
|
Hallo Omega,
Aha, verstanden
Das kenn ich aber nicht so Ist das niemand anderem aufgefallen?
Glaube ich dir nicht mal eben so. Was kommt denn da für eine Blechstärke rechnerisch raus?
Gruß zurück Me transmitte sursum, Caledoni!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Die rechnerisch erforderliche Blechdicke ist ca. 20 mm. Optimal wäre aus meiner Sicht links und rechts vom Steg jeweils 10 mm. Geht aber aus den erwähnten Gründen nicht.
Viele Grüße Emil |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Mehr als dich auf deine Irrtümer hinweisen kann ich nicht.
Ist dir klar, wie das Schweißnahtdetail aussieht? Me transmitte sursum, Caledoni!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
kurzer Hinweis:
Laut DIN EN 1993-1-8; 6.2.6.1 (11): Die Dicke des zusätzlichen Stegbleches sollte mind. der Stützenstegdicke enstsprechen! ---> somit ist eine einseitige Stegverstärkung mit t= 20 mm ansetzbar!! Laut DIN EN 1993-1-8; 6.2.6.1 (6): ......, soltte keine weitere Veergrößerung von Avc angesetzt werden. ---> mir ist keine Literatur bekannt die dieses auch vorschreibt !! Schönes Wochenende |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten