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Gast
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Hallo Kollegen
Folgender Sachverhalt: Stahlbetonstütze wurde mit durchgehender Längs-Bewehrung hergestellt, die Bügel sind aber nicht über die Höhe durchgehend, da seitlich angeschlossen StB-Parappette waren. Die Parappette werden weggeschnitten, unten fehlt die Verbügelung der Stütze diese wird mit CFK-Lamellen/Gewebe hergestellt. Nun die Frage: Braucht man zwingend eine Brandschutzverkleidung der aussen liegenden CFK-Lamellen ? Oder umgekehrt gefragt: Kann man für den Brandfall mit Hilfe einer Brandbemessung so rechnen dass keine Verbügelung notwendig wird? (Im EuroKot gibt es ja auch keine Heißnachweise für Querkraft an sich) Danke schon mal für eure Meinung |
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Wenn ich das richtig verstanden habe geht es bei der Stützenverbügelung
weniger um Querkraft sondern um die "Knickhalterung" der druckbeanspruchten Stäbe. Gleichzeitig sorgt, gerade im Endbereich der Stütze, eine engere Verbügelung für eine Umschnürung und im Stoßbereich für die Aufnahme von Spaltkräften. War zumindest früher mal die Vorstellung. Im Brandfall könnte man sich überlegen, die druckbeanspruchten Stäbe in diesem Bereich ausfallen zu lassen oder die Spannungen im Stahl erheblich zu reduzieren. Wenn der Nachweis im Brandfall ohne die druckbeanspruchten Stäbe im unverbügelten Bereich funktioniert kann es ok sein. |
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Schau mal in den Betonkalender 2007, Band 2, S. 353
Folgende Benutzer bedankten sich: cebudom
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Danke , habe den aber hier im Büro nicht lagernd.
Kannst du mir die Seiten ggf zumailen ? |
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und, was steht da jetzt andres drin ....?
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Mailadresse?
(PN´s gibts hier nicht oder? |
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Letzte Änderung: von Homer.
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