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Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 25 Jul 2017 20:24 #61806

Dann verstehe ich immer weniger, warum Sie hier fragen.

Sie haben ausgezeichnete Fachleute, fehlt nur noch ein kompetenter Jurist .....

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Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 25 Jul 2017 22:11 #61807

hi,

der hätte wohl bereits beim ersten prozess gefehlt - weil der hätte
gleich zu kompetenter baufachlicher unterstützung geraten.
ich rate mal: die juristischen fragen hat der gerichts-sv beantwortet,
wie er grad lustig ist, weil ein baukompetenzgegenpol fehlte.
jetzt steckt der karren im dreck ..

im übrigen .. immer wieder interessant, wenn irgendwann die
karten auf den tisch kommen.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 26 Jul 2017 06:16 #61808

Tja, so ist es vor Gericht.
Ein arroganter Gerichtsgutachter weicht keinen Millimeter von seiner Meinung ab,
auch wenn es 10 kompetente Gegenberechnungen gibt.

Das Problem hier ist, dass man die Wand nur gesund rechnen kann mit fiktiven,- wahrscheinlich nicht realen-
Grundwerten der Druckspannungen. Wie diese Werte auf Grund der Stemmarbeiten abgemindert werden
müssen kann so einfach niemand sagen. Das wurde ja aber schon erwähnt. Es ist daher nicht so wichtig, welches Nachweisverfahren gewählt wird, wenn der Eingangswert der zulässigen Druckspannung kaum ermittelbar ist.

Einen grundsätzliche Ansatz gibt ein ausführliches Forschungsvorhaben:

Kirtschig und Metje kommen aufgrund ihrer Aus-
wertungen [3] zu der Folgerung, dass die durch
Schlitze und Aussparungen bedingten Traglast-
minderungen im Allgemeinen proportional zur
Querschnittsschwächung anzusetzen sind. Dieses
gilt sowohl für einseitig als auch für zweiseitig an-
geordnete Schlitze. Die Größe der Minderung
kann durch den Verhältniswert Restquerschnitt/
ungeschwächter Wandquerschnitt ausgedrückt
werden. Das bedeutet, dass sich beispielsweise
bei Anordnung eines 25 mm tiefen horizontalen
Schlitzes in einer 175 mm dicken Wand eine Trag-
lastminderung von 17 % ergibt. Diese einfache
Abschätzung gilt nur bei Querschnittsminderun-
gen bis zu dem in dem Forschungsvorhaben un-
tersuchten Bereich von 25 %. Es wird empfohlen,
im Einzelfall stets einen Standsicherheitsnachweis
nach dem genaueren Bemessungsverfahren
in
DIN 1053-1 zu führen.
[aus DGfM Merkblatt Schlitze und Aussparungen]

Hier nachzulesen:
docplayer.org/36597996-Einfluss-von-auss...t-von-mauerwerk.html

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Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 26 Jul 2017 07:41 #61809

DK01 schrieb:
3. Statiker2, Dr..-Ing. Baustatik, lehrt an 2 Lehrstühlen und realisiert und betreut Großprojekte ( Flüghäfen, öffentliche Gebäude, Werkshallen etc. )


Soll das eine fachliche Qualifikation sein.......?
..

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Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 26 Jul 2017 09:13 #61810

Andreas schrieb:

DK01 schrieb:
3. Statiker2, Dr..-Ing. Baustatik, lehrt an 2 Lehrstühlen und realisiert und betreut Großprojekte ( Flüghäfen, öffentliche Gebäude, Werkshallen etc. )


Soll das eine fachliche Qualifikation sein.......?


Das habe ich mich auch gefragt ....

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Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 26 Jul 2017 12:09 #61811

QDK01 Dieter
Leider ist die Instanz am Landgericht manchesmal mit Netzwerken durchzogen.
Wer es nicht glaubt soll es ausprobieren und sich wundern...

Fachlich sind Sie doch bereits gut beraten, jetzt müssen Sie es finanziell und zeitlich durchstehen
und ggf. wird es erst in der höheren Instanz besser.

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