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Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 25 Jul 2017 12:22 #61799

DK01 schrieb: Die Randbedingungen nach EC6 sind bekannt, aber reichen diese in diesem Fall aus, um die einfache Berechnung zu legitimieren, da zahlreiche Regelverstöße in Summe vorliegen, die im Alltag ihresgleichen in Summe suchen.

Wie geschildert:
> direkt in den Lasteinleitungsbereich eines jeden Fensters/Tür gestemmt
> 3 anliegende Wände gleichzeitig gestemmt, d.h. Aussteifung, Verbund etc. eingegriffen
> absolut überdimensionierte Stemmungen geschaffen

Dies allein sollte bereits Grund genug sein, die Randbedingungen nach EC6 aufzuheben

Das ist schon richtig, man braucht aber ein handfestes Argument hinsichtlich der Auslegung der Norm.

Hierzu kann man schon die Frage stellen:
Wenn eine Wand einen durchgehenden horizontalen Schlitz hat,
welche Wanddicke ist dann hinsichtlich der Abgrenzungskriterien der Nachweise nach der Norm maßgebend?

Ich denke schon, dass da mancher PI sagen wird: naturlich ist das kleinere d maßgebend.

es

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Letzte Änderung: von prostab.

Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 25 Jul 2017 14:49 #61801

Hallo, verklagen Sie den Ausführenden ! Sie haben bei Schwarzarbeit natürlich Pech. Sieht so aus, als wären
absolute Hiwis angestellt worden. Das wird auch ein Haftungsfall seitens des Bauherrn. Der hat nach gelten-dem Recht einen unbedingten Anspruch auf Mängelfreiheit. Setzen Sie die Vermögensschadens-Haftpflicht in Kenntnis. Versuchen Sie einen Stabilitätsnachweis hinzukriegen, um vorläufig haftungs-verschont zu bleiben.
Wenn Sie wollen, ich rechne Ihnen die Verfahrenskosten beim Rechtsstreit aus. Kommen Sie dem Bauherrn
vergleichsweise entgegen.

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Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 25 Jul 2017 16:57 #61802

statiker99 schrieb: @DK01

jetzt antworte ich doch noch mal .. :)

Wie prostab schon geschrieben hat ist das entscheidende die Beurteilung des
tragenden Restquerschnittes unter Berücksichtigung der Gefügestörung durch
die Stemmarbeiten.

Ohne die zutreffende Beurteilung des gestörten Materials sind alle Berechnungen
spielerei und an diesem Punkt würde ich ansetzen.

Gutachter holen, soll sich die Sache vor Ort anschauen und im ersten Schritt
die Qualität / Festigkeit / Geometrie des Restquerschnittes beurteilen.

Ist dies nicht zweifelsfrei möglich bleibt nur sanieren.

Scheinbar sind die bisherigen rechnerischen Nachweise nicht normgerecht, da
die Norm von gefrästen Schlitzen ausgeht (und damit von ungestörtem Mauerwerksgefüge im Restquerschnitt).
Hierbei spielt das gewählte Nachweisverfahren, genaueres oder vereinfachtes Verfahren, keine Rolle.


Guten Abend statiker99,

dies ist bereits geschehen.
Statiker1 lässt das Fehlverhalten absolut kommentarlos und relativiert die ganze Situation. Auf Fragen geht er nicht ein.
Er hat sich mehrfach die Gebäude angesehen.

Statiker2 hat sich ebenso die Gebäude angesehen und zwar 1mal exakt.
Statiker2 verurteilt das ganze Fehlverhalten, hat auch 2 Rechnungen aufgestellt und sieht das Mauerwerksgefüge als gestört an, insbesondere den Wandfuß, da die Decke nicht mehr als eingespannt gilt sondern die Wand als beidseitig gelenkig betrachtet. Den Verbund zwischen Wandfuß und Mauerwerk sieht er nicht mehr als Verbund an. Ebenso wie der Ingenieur der Ziegelfabrik. Gleiche Feststellung.

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Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 25 Jul 2017 17:03 #61803

KaiF schrieb:

statiker99 schrieb: Gutachter holen, soll sich die Sache vor Ort anschauen und im ersten Schritt
die Qualität / Festigkeit / Geometrie des Restquerschnittes beurteilen.


Ich vermute sicher richtig, dass die Beteiligten am Punkt der gütlichen Einigung längst vorbei geschossen sind.


Einigung hin oder her, ich möchte die Gebäude in Punkto Statik wieder ordentlich saniert haben. Zweiter Punkt wäre der kosmetische, welcher aktuell kein Thema ist.


Statiker2 hat für mich ein ordentliches, ausführliches Statik-Gutachten erbracht und dem steht Statiker1 entgegen, was die Angelegenheit nun 2 Jahre Zeit gekostet hat. Nebenbei bemerkt, enrome Kosten sowie auch persönlichen wie auch emotionalen Stress, was mit Geld nicht aufzuwiegen geht.

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Letzte Änderung: von DK01.

Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 25 Jul 2017 17:09 #61804

prostab schrieb:

DK01 schrieb: Die Randbedingungen nach EC6 sind bekannt, aber reichen diese in diesem Fall aus, um die einfache Berechnung zu legitimieren, da zahlreiche Regelverstöße in Summe vorliegen, die im Alltag ihresgleichen in Summe suchen.

Wie geschildert:
> direkt in den Lasteinleitungsbereich eines jeden Fensters/Tür gestemmt
> 3 anliegende Wände gleichzeitig gestemmt, d.h. Aussteifung, Verbund etc. eingegriffen
> absolut überdimensionierte Stemmungen geschaffen

Dies allein sollte bereits Grund genug sein, die Randbedingungen nach EC6 aufzuheben

Das ist schon richtig, man braucht aber ein handfestes Argument hinsichtlich der Auslegung der Norm.

Hierzu kann man schon die Frage stellen:
Wenn eine Wand einen durchgehenden horizontalen Schlitz hat,
welche Wanddicke ist dann hinsichtlich der Abgrenzungskriterien der Nachweise nach der Norm maßgebend?

Ich denke schon, dass da mancher PI sagen wird: naturlich ist das kleinere d maßgebend.

es



Guten Abend prostab,

perfekt! Das ist die richtige Frage.
Wenn Sie sich die Zeichnungen ansehen, wurde jeweils u-förmig gestemmt, d.h. 3 von 4 Seiten, somit ist dies als 1 Schlitz zu beurteilen, demzufolge reduziert sich die eigentliche Wand von 30cm auf maximal 20cm, teilweise auch deutlich weniger. Aussteifungen Außenwand zu Außenwand wurde ebenso regelwidrig beschädigt/gestört.

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Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 25 Jul 2017 17:24 #61805

W.Elding schrieb: Hallo, verklagen Sie den Ausführenden ! Sie haben bei Schwarzarbeit natürlich Pech. Sieht so aus, als wären
absolute Hiwis angestellt worden. Das wird auch ein Haftungsfall seitens des Bauherrn. Der hat nach gelten-dem Recht einen unbedingten Anspruch auf Mängelfreiheit. Setzen Sie die Vermögensschadens-Haftpflicht in Kenntnis. Versuchen Sie einen Stabilitätsnachweis hinzukriegen, um vorläufig haftungs-verschont zu bleiben.
Wenn Sie wollen, ich rechne Ihnen die Verfahrenskosten beim Rechtsstreit aus. Kommen Sie dem Bauherrn
vergleichsweise entgegen.



Guten Abend W.Elding,

wer hat denn was von Schwarzarbeit geschrieben? Der Unternehmer hat Kinder/Ferienjobber abestellt, welche dies für ihn, ohne seine Aufsicht erledigt haben. Eine Qualifaktion, dass der Unternehmer dies hätte auch selbst erledigen können, bezweifle ich heute ebenso.

Die Klage läuft bereits seit 3 Jahren und der Statiker1 hat das Verfahren nun mit seiner einseitigen Begutachtung um 2Jahre unnötig in die Länge gezogen.
Statiker1 ist ein gerichtlicher Gutachter. Er fühlt sich absolut selbstsicher, als ob er das Grundrecht der Statik und Bauphysik besitzen würde.

Der Unternehmer räumte bereits sein Fehlverhalten ein, der Statiker1 lässt es aber kommentarlos, so als ob alles in Ordnung sei.

Verwunderlich ist nur, das der Statiker1 in dem selben Dorf wohnt, wie der Anwalt des Unternehmers.


Final betrachtet:

Der gerichtliche Gutachter stellt fest, dass die Statik absolut in Ordnung sei und nur zu 30% ausgenutzt wäre und wenn man es satt oder satt mit Porenton ausmauert, die Statik zu 100% wieder hergestellt wäre.

Dagegen stehen:

1. der Nachfolgeunternehmer, selbst Dipl. Ing. Versorgungstechnik, welcher die Stemmungen als höchst bedenklich angesehen hat, als er sie vorgefunden hat

2. Sachverständiger Dipl. Ing, welcher die Stemmungen begutachtet und als Gutachten mit sehr guten Digitalfotos festgehalten hat

3. Statiker2, Dr..-Ing. Baustatik, lehrt an 2 Lehrstühlen und realisiert und betreut Großprojekte ( Flüghäfen, öffentliche Gebäude, Werkshallen etc. )

4. Prof. Dr.-Ing. einer TU in Deutschland

5. Dr.-Ing.Assistent des Prof. der TU

6. jüngst der Dipl.Ing. des Ziegelherstellers

Somit stehen aktuell 6 kompetente, angesehene Fachleute gegen einen gerichtlicher Gutachter/Statiker.

Und wir sprechen jetzt nicht darüber, dass die Feststellungen geringfügig auseinander gehen.

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Letzte Änderung: von DK01.

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