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Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 25 Jul 2017 07:40 #61783

prostab schrieb:

DK01 schrieb: Sie haben die erste, kompetente Antwort gestellt.
Zwar blieb jetzt meine Frage damit immer noch unbeantwortet, ...

Nun, ich hatte geschrieben:
"Nach welchem Verfahren dann die Nachweise geführt werden, ist unwichtig."
Denn hier stellt sich nicht die Frage, mit welchem Verfahren sondern mit welcher zulässigen Spannung gerechnet werden darf.

Wenn das geklärt ist, sehe ich keinen Grund warum man nicht auch nach dem vereinfachten Verfahren rechnen kann, weil vermutlich folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Gebäudehöhe kleiner als 20 m,
- Deckenspannweiten kleiner als 6 m,
- Wandhöhe kleiner als 12*Wanddicke,
- Verkehrslast < 5 kN/m².

Aber:

Es wurde absolut regelwidrig "gearbeitet".
Die Schlitze haben Kinder/Ferienjobber ohne Berufserfahrung, ohne Aufsicht des Unternehmers maschinell gestemmt.

Nach den Regeln der Ziegelhersteller sind Schlitze zu fräsen bzw. mit Spezialwerkzeugen herzustellen,
weil nur dann sichergestellt ist, dass das verbleibende Mauerwerksgefüge nicht erschüttert bzw. gestört wird.
Sollten die Darstellungen, so wie sie geschildet wurden zutreffen,
dann ist unklar, welche rechnerisch zulässige Festigkeit das verbleiende Mauerwerk noch hat.
Solange diese Frage nicht geklärt ist, ist jede Rechnung falsch.

Ich würde mir keine Aussage hinsichtlich der Restfestigkeit zutrauen.

es


Guten Morgen prostab,

vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort.

Die Randbedingungen nach EC6 sind bekannt, aber reichen diese in diesem Fall aus, um die einfache Berechnung zu legitimieren, da zahlreiche Regelverstöße in Summe vorliegen, die im Alltag ihresgleichen in Summe suchen.

Wie geschildert:
> direkt in den Lasteinleitungsbereich eines jeden Fensters/Tür gestemmt
> 3 anliegende Wände gleichzeitig gestemmt, d.h. Aussteifung, Verbund etc. eingegriffen
> absolut überdimensionierte Stemmungen geschaffen

Dies allein sollte bereits Grund genug sein, die Randbedingungen nach EC6 aufzuheben, da man nicht mehr von einem "gesunden" Mauerwerk sprechen kann, allein im Bezug auf den Punkt der Deckenspannweite.
Diese ist zwar nahezu unverändert, jedoch ändert sich in diesem Fall das Auflager dramatisch, ebenso in Anbetracht des verbleibenden Mauerrestquerschnittes von durchschnittlich 20cm bzw. bis zu 15-16cm stellenweise.


Mit dem Hinweis zu den Regeln der Ziegelhersteller haben Sie völlig recht.
Aber wie würden Sie es beurteilen, wenn ein Statiker, solch ein Fehlverhalten absolut ausblendet, zeitgleich aber für Ziegelhersteller arbeitet und Wohnkomplexe realisiert?

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Letzte Änderung: von DK01.

Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 25 Jul 2017 08:14 #61784

Anbei ein Auszug aus dem Statik-Gutachten Nummer 1

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Letzte Änderung: von DK01.

Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 25 Jul 2017 08:26 #61785

Anbei ein Auszug aus Statik-Gutachten Nummer 2

Hier werden 2 Berechnungen durchgeführt.

Einmal mit einer Schlitztiefe von 150mm, da der Statiker auch die Löcher, Risse usw. bewertet
und einmal als Alternativberechnung mit 100mm Schlitztiefe mit der Durchschnittstiefe.

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Letzte Änderung: von DK01.

Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 25 Jul 2017 08:30 #61787

Anbei noch ein Foto von diesem Wandpfeiler zwischen den beiden Fenstern
Anhänge:

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Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 25 Jul 2017 08:38 #61788

@DK01

jetzt antworte ich doch noch mal .. :)

Wie prostab schon geschrieben hat ist das entscheidende die Beurteilung des
tragenden Restquerschnittes unter Berücksichtigung der Gefügestörung durch
die Stemmarbeiten.

Ohne die zutreffende Beurteilung des gestörten Materials sind alle Berechnungen
spielerei und an diesem Punkt würde ich ansetzen.

Gutachter holen, soll sich die Sache vor Ort anschauen und im ersten Schritt
die Qualität / Festigkeit / Geometrie des Restquerschnittes beurteilen.

Ist dies nicht zweifelsfrei möglich bleibt nur sanieren.

Scheinbar sind die bisherigen rechnerischen Nachweise nicht normgerecht, da
die Norm von gefrästen Schlitzen ausgeht (und damit von ungestörtem Mauerwerksgefüge im Restquerschnitt).
Hierbei spielt das gewählte Nachweisverfahren, genaueres oder vereinfachtes Verfahren, keine Rolle.

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Schlitze und Aussparungen > statischer Nachweis 25 Jul 2017 09:07 #61790

statiker99 schrieb: Gutachter holen, soll sich die Sache vor Ort anschauen und im ersten Schritt
die Qualität / Festigkeit / Geometrie des Restquerschnittes beurteilen.


Ich vermute sicher richtig, dass die Beteiligten am Punkt der gütlichen Einigung längst vorbei geschossen sind.

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