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Gast
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Hallo To78ha, merkst du eig., dass ich hier der einzige User bin, der wirklich zielführende Informationen zu diesem Thema spendet?
Ich tausch mich fachlich aus. Du und zwei andere hier bewegen sich auf der nichtfachlichen Ebene. Verwechsel das nicht. Die Sache mit der Überlagerung steht im u. a. Einführungserlass zur ETB Rili. Ich dachte, bei dem von dir gewünschtem fachlichen Umgang wäre dir das klar. Gruß Gustav Me transmitte sursum, Caledoni!
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Letzte Änderung: von GustavGans.
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Und noch mal zur Info an die Mitleser,
wenn ich als Prüfer merke, dass der Aufsteller unsicher ist und die Materie NICHT beherrscht - dazu gehören falsche Lastannahmen - dann stelle ich solche Nachforderungen. Me transmitte sursum, Caledoni!
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Letzte Änderung: von GustavGans.
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Wird durch ein neues Thema ersetzt!!!
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Letzte Änderung: von StahlAffe. Grund: Neues Thema !!
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Auch wenn mein Beitrag zu spät erfolgt: Solche Treppen (in Werkhallen z.B.) werden nach Tabelle bemessen.
Meist sind es Träger U 18 , mit Gitterrost 40 mm und bis 1,2 m Breite. Die hor. Stützweite kommt mind. auf 4 m. Die Gitterroste-Schrauben ( ungefähr 2 x M 12) stehen gg. eine Torsion nach außen. |
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