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freie Plattenränder EC5 und EC8 29 Mai 2017 15:38 #61342

  • statik_xx
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Hallo Kollegen,
in der ÖN B 1995-1-1 (diese Regelungen gibt's auch ähnlich in der DIN 1052 und im NAD DIN 1995-1-1 sofern ich mich nicht irre) sind freie Plattenränder unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Im EC8, 8.5.3(2) ist eine "Ausklotzung" (soweit ich das verstehe einen schubsteife Hinterlegung mit Stoßholz, etc.) von Plattenrändern welche sich nicht auf Rahmenteilen treffen für die bauliche Durchbildung immer von Nöten (P)

Verstehe ich das richtig: Sofern Erdbeben gegenüber Wind (unter Berücksichtigung der verschiedenen k-mod Faktoren und Kombinationsregeln ständig/vorübergehend bzw. außergewöhnlich) maßgebend wird dürfen KEINE freien Plattenrändern quer zu den Rippen angeordnet werden, auch wenn die Bedingungen in NDP 9.2.3.2(5) eingehalten werden?

Lieben Dank vorab für eure Meinungen.
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Letzte Änderung: von statik_xx.

freie Plattenränder EC5 und EC8 29 Mai 2017 16:05 #61343

KEINE freien Plattenrändern quer zu den Rippen angeordnet werden

Ich würde es so verstehen. (vermutlich sogar Wechsel über die ganze Balkenhöhe)

EC8, 8.5.3(2) ist eine "Ausklotzung" ...

Den zweiten Satz, würde ich so verstehen, dass ein Schubholz (eine Art Wechsel) in die Decke über der Wand eingebaut werden soll. Das soll man eigentlich immer machen.

Die Anschlüsse Wand/Decke u.a. sollten überbemessen (20%) werden.
www.brettschichtholz.de/publish/binaryda...eit_holzgebaeude.pdf
issuu.com/lignum/docs/dok_erdbeben/123

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Letzte Änderung: von Jens01.
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