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Gründung Brandwand (Bauzustand) 22 Mai 2017 10:12 #61300

Hallo Kollegen,

ich bräuchte mal eure Hilfe. Es geht um die Gründung einer Brandwand im Bauzustand auf einem einseitig angeordneten Streifenfundament. Brandwand soll als Hohlwand (d =36.5 cm) ausgeführt werden. Das Streifenfundament ergibt sich aus der Bemessung für den Gebrauchszustand mit erf b = 2.40 m. Höhe 50 cm. Der Überstand des Streifenfundamentes kann auf der einen Seite nur 10 cm betragen. Somit ergeben sich auf der anderen Seite193.5 cm.

Es geht nun um den Nachweis der 1. Kernweite für den Bauzustand. Eigengewicht der Wand n,k = 134 kN.

Ich habe bisher so argumentiert: Ich benötige für den Bauzustand nur ein Streifen von 85 cm breite. Es ergibt sich somit eine Ausmitte von 14.5 cm. Ich kann dazu den Nachweis der Ausmitte erfüllen. Nachweis mit mittlerem Sohldruck auch. Nach dem Gutachten sind für 80 cm breite Fundamente ca. 230 * 1.4 = 322 kN/m2 als Bemessungswert des Sohlwiderstandes möglich. Die max. Kantenpressung übersteigt diesen Wert.. Hier müsste man dann noch mit dem Geologen Kontakt aufnehmen.

Wie seht ihr das Problem mit der 1.Kernweite? Muss ich hier in jedem Fall den Nachweis mit 2.40 m führen?

Danke schon mal im Voraus.

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Gründung Brandwand (Bauzustand) 22 Mai 2017 13:21 #61302

"Wie seht ihr das Problem mit der 1.Kernweite?"

Seh hier kein Problem.

Für den Bauzustand würde ich eine "Kippnachweis" führen und fertig.

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Gründung Brandwand (Bauzustand) 22 Mai 2017 14:47 #61303

Hallo Statiker99,

danke für deine rasche Antwort. Kippnachweis funktioniert, jedoch möchte der Prüfingenieur die 1. Kernweite für die gesamte Fundamentbreite nachgewiesen haben. Da war jetzt hier die Frage, ist so eine getrennte Betrachtung überhaupt möglich und kann der Nachweis der 1. Kernweite umgangen werden?

Ich bin da für Anregungen sehr dankbar.

Gruß Fide

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Gründung Brandwand (Bauzustand) 22 Mai 2017 15:36 #61304

Die Forderungen des PI sind nach meiner Auffassung für den Bauzustand nicht korrekt.

Nach meinem Verständnis wird der Nachweis der Kernweite für charakteristische Einwirkungen
für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit (auf Neudeutsch SLS) geführt.

Für einen vorübergehenden Bauzustand sehe ich diese Anforderung nicht.

Zitat aus:

www.geotechnik.tu-darmstadt.de/media/ins...ndungen_12-02-09.pdf

"Bei Einhaltung der zulässigen Ausmittigkeit der Sohldruckresultierenden darf
angenommen werden, dass bei Einzel- und
Streifenfundamenten auf mindestens
mitteldicht gelagerten nichtbindigen Böden bz
w. mindestens steifen bindigen Böden keine
unzuträglichen Verdrehungen des Bauwerks auftreten. Andernfalls sind zur Ermittlung der
Verdrehungen die Setzungsunterschiede
gemäß Kap. 4.2.3 zu berechnen. "

Notfalls das ok vom Bodengutachter einholen bezüglich zul. Verdrehungen.

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Gründung Brandwand (Bauzustand) 22 Mai 2017 19:59 #61306

hallo statiker99,

das von Ihnen angeführte Zitat bezieht sich in der Norm auf die 2. Kernweite A(3) und nicht auf die ständige Beanspruchung A(2). Diese gilt sowohl für permanente (P) als auch temporäre (T) Beanspruchungskombinationen.

Insofern glaube ich nicht, dass diese Vorschrift hier umgangen werden kann.

gruß dvog

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Gründung Brandwand (Bauzustand) 22 Mai 2017 20:50 #61307

Hallo dvog,

korrekt, Zitat bezieht sich auf die (größere) 2. Kernweite.

Aber:

1. Prüfingenieur
Wenn dieser klassisch (hoheitlich) tätig ist prüft der die Standsicherheit, nicht
mehr und nicht weniger (hier wurde auf den Prüfer verwiesen).
Die Standsicherheit ist nach Angabe von FIDE nachweisbar.


2. Für den Nachweis SLS und Bauzustand (Fall T)
Hier würde ich als Statiker mal eine erste Abschätzung der Verformung
durchführen (Platte eingeben, Steifezifferverfahren).
Damit gehe ich dann zum Bodengutachter und lass das durch eine Setzungsbetrachtung
absegnen (natürlich unter Berücksichtigung der Verdrehungen).
Sind diese dann Bauwerksverträglich kann ich damit ruhig schlafen.

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