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Fundamentierung Einfamilienhäuser 28 Apr 2017 12:43 #61178

Hey mmue

ich bin im Rahmen eines Gutachtens vom leitenden Sachverständigen aufgefordert worden, eine
Stellungnahme aus statischer Sicht abzugeben.

Bei beiden Bauvorhaben lagen statische Pläne vor mit konstruktiver Bewehrung, und bei beiden wurde drauf verzichtet.
Einmal mit einmal ohne Stahlfasern.

Das es nicht gleichwertig ist, sollte klar sein.... ich versuche aber nun herauszufinden ob ich, mit Stand der Technik Mitte letzten Jahres, diese Ausführung als Normkonform abnicken könnte.
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Fundamentierung Einfamilienhäuser 28 Apr 2017 13:13 #61179

Hallo Andreas,

Ich verstehe deine Rolle nicht.

ich versuche aber nun herauszufinden ob ich, mit Stand der Technik Mitte letzten Jahres, diese Ausführung als Normkonform abnicken könnte.

Die Feststellung, daß das normenkonform sein könnte, sollte doch der SV treffen. Dafür ist er doch geholt worden und dafür wird er bezahlt.

Soweit mir bekannt gibt es keine Zulassung, die Stahlfaserbeton als Ersatz für Biegebewehrung von Fundamenten regelt. Wer eine kennt sollte sich melden.

Insofern ist die Stahlfaserausführung nicht gleichwertig. Aber, und das habe ich oben geschrieben, sind unbewehrte Fundamente bei entspr. Ausbildung nach wie vor nicht zu beanstanden. Wenn der statische Nachweis für einen unbewehrten Querschnitt funktioniert ist da statisch wenig zu beanstanden.

Um was geht's bei dem Streit eigentlich? Daß das nicht ausreichend tragfähig sein sollte? Das läßt sich anhand der Geometrie und Belastung klären. Oder daß es obwohl statisch tragfähig nicht gleichwertig sein könnte? Dann geht's nur um Geld. In jedem Falle nicht um deins, oder?

Gruß
mmue

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Fundamentierung Einfamilienhäuser 28 Apr 2017 14:19 #61180

Hallo

bei beiden Bauvorhaben gibt es ein Sachverständigenverfahren, mit mehreren Mängeln, auch weiter oben...
Der Sachverständige ist Architekt, und hat mich als Co-Sachverständiger mit ins Boot geholt.
Es geht wie immer um Geld. Es gibt (bei der Fundamentierung) keinen Schaden, aber der Bauherr hat Fotos gemacht,
und (nach Einzug) festgestellt, das da ein Unterschied zur Statik besteht.
Es geht wie gesagt um Geld (wie immer) also um die Festlegung eines Betrages um den die Fundamente weniger Wert sind.

Du sagst unbewehrte Fundamente entsprechend ausgeführt sind nicht zu beanstanden.
Ich kenne die Ausführung als unbewehrte Fundamente ausschließlich nur für entsprechend zentrische Belastungen
zB. bei Gartenmauern... oder bei Turnhallen, Frostschürzen bei Hallen etc.....
Das ist bei einem Wohnhaus in der Regel nicht der Fall. Nimm den Ausgang zu deiner Terrasse... da hast du Links und Rechts den MW-Pfeiler, und über ~ 2,5m nur die Last aus der BoPla.... da treten Momente auf.... Ich wüsste nicht, wie man bei einem Wohnhaus die Streifenfundamente unbewehrt rechnen könnte...

Also es ist so, das beide Ausführungen sicherlich nicht gleichwertig sind. Aber im Interesse des Rohbauers möchte ich nicht sagen müssen, das die unbewehrte oder Stahlfaservariante nicht standsicher ist.... im Moment fehlt mir leider aber noch die Idee des Nachweises.....
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Fundamentierung Einfamilienhäuser 28 Apr 2017 16:24 #61181

Hallo Andreas,

Es geht wie immer um Geld. Es gibt (bei der Fundamentierung) keinen Schaden, aber der Bauherr hat Fotos gemacht, und (nach Einzug) festgestellt, das da ein Unterschied zur Statik besteht.
Es geht wie gesagt um Geld (wie immer) also um die Festlegung eines Betrages um den die Fundamente weniger Wert sind.

Naja, es sei mal dahingestellt, ob der Erkenntnisgewinn in der Reihenfolge abgelaufen ist oder erst nach intensiver anwaltlicher Beratung eintrat. Ist auch nicht dein Problem.

Die Frage ist doch, sind die Fundamente in der veränderten Ausführung ausreichend standsicher und gebrauchstauglich. Nicht standsicher wären sie, wenn die entspr. statischen Nachweise (Grundbruch, Kippen, Gleiten, etc.) in einer Ausführung als unbewehrter Beton (nichts anderes gilt für Stahlfaserbeton, es sei denn, du hast eine entspr. Zulassung), wenn diese Nachweise nicht zu erbringen wären. Das solltest du relativ einfach ermitteln können.

Nachweise im GZG (z.B. Setzungen) wären des Weiteren zu prüfen. Aber die Kiste steht schon. Insofern sollten sich unverträgliche Setzungen, wenn sie denn da sein sollten, schon mal irgendwie gezeigt haben.

Auch zum GZG: Rißbildung sollte durch die Stahlfasern vermindert oder verhindert sein, das ist ja der Sinn der Sache. Wenn etwaige Risse denn überhaupt noch sichtbar sind, denn dem Bauherrn ist der 'Mangel' ja erst verdammt spät aufgefallen.

Vorläufiges Fazit (wenn das aus der Ferne überhaupt möglich ist):
1) Daß BUs z.T. ohne Rücksprache mit dem TWP Bauteile abändern, mag den ein oder anderen TWP kränken. Das ist kein Grund für Minderung, die der Bauherr durchsetzen will (also Geld zurück, darauf soll's wohl hinaus laufen).
2) Daß die abgeänderte Konstruktion standsicher und gebrauchstauglich ist wäre i.d.R. vom Verursacher der Änderung, also dem BU, nachzuweisen. Ohne Nachweis keine Abnahme. Ohne Abnahme kein Geld.
3) Falls dem Bauherrn die Umstände aber erst nach der Abnahme 'eingefallen' sind, dann muß er selbst die Vertragswidrigkeit beweisen. So einfach ist das (von hier aus).

Gruß
mmue

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Fundamentierung Einfamilienhäuser 29 Apr 2017 13:16 #61182

Hallo,

unbewehrte Fundamente links und rechts einer Öffnung würde ich zunächst mal unter einer Lastausbreitung rechnen und die Pressung nachweisen. Wenn dann die Fläche nicht ausreichend ist muss ich einen gebetteten Balken rechnen und dann wird ggf. Bewehrung erforderlich sein.


Gruß Sparky

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Fundamentierung Einfamilienhäuser 02 Mai 2017 09:53 #61185

Hallo Sparky

mmmh....

ich habe also Links und Rechts eines großen Fensters Wandpfeiler stehen.
Im Linken Bereich habe ich bei Lastausbreitung über die Fundamenthöhe eine Pressung von 195KN/m² bei 200 Zulässig.
Soweit so Gut. An der Rechten Seite habe ich allerdings nur eine Pressung von max. 100KN/m².
Über die Pressungen habe ich die Fundamente nun nachgewiesen.

Aber was passiert da nun im Bereich Fundament in Fenstermitte...?
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