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Eine Frage an die Brückenbauer:
Ich mache zur Zeit einen Brückenentwurf. Kleine Sache, 2,2m lichte Weite, überschüttet. Muss ich mich um die Militärlastklassen kümmern? Trifft das für Kreisstraßen überhaupt zu? Reicht der Hinweis, dass die Militärlasten nicht maßgebend werden (was meiner Meinung nach der Fall ist)? Gruß Axel |
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Nein, nein und ja.
Gibt ein ARS dazu, das müßte bei der Bast auch online zu finden sein. |
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Danke!!!!!!!!!!
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Noch zur Ergänzung:
www.bast.de/DE/Ingenieurbau/Publikatione...=publicationFile&v=1 Selbst nach der alten DIN 1072 kam bei überschütteten Bauwerken für MLC 100-50/50 nichts anderes heraus. Und die zivilen Bemessungslasten sind jetzt noch höher. Aber wie schon gesagt, Kreisstraßen sind i.d.R. keine Bundesfernstraßen, von daher schon keine MLC Bemessung nötig. |
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Super! Das Problem kann ich abhaken.
Ich wünsche ein schönes Wochenende. |
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Hallo AR,
ist inzwischen über 10 Jahre her … Da haben wir im Rahmen einer Ortsumgehung die Wehrbereichsverwaltung angeschrieben, um zu erfahren welche der Brücken (also auch Wirtschaftsweg-, und Kreisstraßenbrücken) von militärischem Interesse und somit einzustufen sind. Die Wehrbereichsverwaltung gibt es allerdings inzwischen nicht mehr … vielleicht macht es Sinn beim Auftraggeber nachzufragen, ob der hierzu Informationen hat … (Ich vermute aber, dass das anzusetzende LM1 sowieso maßgebend sein wird). Gruß Lehmann
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