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Erdbebennachweis Bestandsgebäude 07 Feb 2017 21:06 #60388

Guten Abend Kollegen,

ich sitze gerade an einem Erdbebennachweis.
Folgender Fall:
Eine bestehende Hall aus Betonfertigteilen. 3-Geschosse, alle Stützen eingespannt, TT-Decken auf Riegel, Riegel auf Konsole an Stütze.

Nun habe ich folgendes Problem. Die Nutzung wird geändert, d.h. das Bauwerk fällt jetzt in die Bedeutungskategorie IV. Daher der Nachweis am Bestand.
Die Halle ist von 1968. Damals wurden die Stützen entsprechend sportlich bewehrt. Jetzt komme ich mit dem Nachweis der Stützen nicht mehr hin. Ca. 40% Überschreitung.

Auch der Brandschutz klappt hinten und vorne nicht mehr.

Kennt von Euch jemand evtl. noch irgendwelche Abminderungsfaktoren etc. was mir im Falle "Bauen im Bestand" helfen könnte?

Bin für jede Anregung dankbar.

Grüße

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Letzte Änderung: von Tim1250.

Erdbebennachweis Bestandsgebäude 08 Feb 2017 10:12 #60392

Im Eurokot (EC 1998-3) gibt es die Möglichkeit ein den vorhandenen Erfüllungsfaktor für Erdbeben zu bestimmen, und über eine Hochrechnung mit Nutzungsänderung (äquvalente Personenzahl, Versagenswahrscheinlichkeit) einen Mindest-Erfüllungsfaktor für den Umbau zu bestimmen.-->Stichwort: Risikoanalyse
Der neue Erfüllungsfaktor liegt unter dem ''Norm-Erfüllungsfaktor'' für das ''Norm-Erdbeben''.

Sprich: Du darfst das Bestandsgebäude erdbebentechnisch nicht verschlechtern, aber das umgenutze Bestandsgebäude (gilt auch für Umbau mit Einschränkungen) muss nicht die Normlasten für einen Neubau einhalten.
Das ist eine Art erdbebentechnischer Bestandsschutz

Das wird in Österreich für Gründerzeithäuser verwendet. Wäre zu klären ob das in Deutschland für dein Bauwerk zulässig ist.

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Erdbebennachweis Bestandsgebäude 08 Feb 2017 17:32 #60397

Hallo Tim,

die 1. Frage bei Erdbeben im Bestand sollte immer sein: Klappt denn der Windnachweis überhaupt ?
Wenn der nicht klappt, dann kommt das volle Programm. (EB+W)

Bei Nutzungsänderung und Änderung der Bedeutungskategorie kennt mein Prüfer kein Erbarmen. (Recht hat er !)

Bei reinen Umbauten ohne NÄ (z.B. alle Querwände im EG raus), reicht ihm i.d.R. ein Windnachweis, wenn der mit den bestehenden Bauteilen hinkommt, wenn neue aussteifende Bauteile erforderlich sind => EB-Nachweis.
Wobei beim EB-Nachweis auch nicht immer alles bis auf das letzte stimmen muss, wenn das Gebäude grundsätzlich nacher besser ausgesteift ist als vorher.) Das entspricht dann ungefähr dem Angang von CEBUDOM.

Ich gehe immer mit der Aussteifung frontal auf den Architekten/Bauherrn zu, das kostet mich zwar manchmal einen Auftrag, aber was solls, in der Hinsicht wird nichts schöngerechnet.

Bei Wohngebäuden mit vielen MW-Wänden hilft auch schonmal ein gutes FEM, um den EB-Nachweis noch gerade hinzubekommen, Wunder kann man aber auch nicht erwarten. Bei einer Halle mit Kragstützen sehe ich da keine Chance.

Ich hatte schon mal einen Supermarkt, der wurde in eine KITA umgebaut.
Der Supermarkt war (in eine Richtung) gar nicht ausgesteift, der hat zwei schöne lange Stahlbetonwandscheiben bekommen :)

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Letzte Änderung: von zeemann.
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