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Flutöffnung 04 Feb 2017 08:40 #60359

Hallo Zusammen,

ne kurze Frage,

bin gleich an einer MFH - Ausführungsstatik dran. hat noch Grundwasserproblem...
Brauche in der Wandhöhe 60 cm von der UK-Bodenplatte an der Aussenwand - UG die Flutöffnungen.
Die Frage wäre, Wie sieht die Flutöffnungsreihe aus, normalerweise (z.B. Zwischenabstand, Flutöffnungsdurchmesser usw.)?
Vielen Dank im Voraus für die Empfehlungen.

-Faeejas

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Flutöffnung 04 Feb 2017 09:10 #60360

Hallo Kollege,

mal zum besseren Verständniss:

1. Was ist eine Ausführungsstatik?

2.Seit wann sind Planungen von Flutöffnungen im Leistungsbild Tragwerksplanung enthalten?

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Flutöffnung 04 Feb 2017 10:40 #60362

Hallo Statiker99,

deine 2. Frage beantwortet die erste oder vice versa...

Flutöffnungsstellen muss ich doch angeben, weil es nicht mehr in der Planungsphase (nicht mehr Tragwerks- "Planung"...) ist, sondern in der Ausführung!
d.h. Kran ist schon draussen... :)
Ausführungsstatik heisst, die Statik, die für die Erstellung der Ausführungspläne (Bewehrungs- & Schalungspläne) benötigt wird. Hier in der Schweiz teilt man die Bauphasen in 3 Teilen... ( Vorprojektphase: Vordimensionierung und Vorstatik, Bauphase: Baubewilligung usw. mit Statiker wenig zu tun..., & Ausführungsphase: wo die Pläne erstellt werden, dafür braucht man genauere statische Berechnungen)
Zum Begriff "Flutöffnung", (dass wir beide von Gleichen reden),
Die kleine Öffnungen, die in der UG-Wand ausgeführt werden, um die Auswirkungen aus Auftriebsprobleme beim Bauzustand zu vermeiden. Die werden aber nachträglich zugemacht, da beim Endzustand durch Eigengewicht des Hauses die Sicherheit gegen Auftrieb gewährleistet wird.
Ich hoffe, dass es ungefähr das Bild darstellt...

Danke.

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Flutöffnung 04 Feb 2017 12:06 #60363

Hallo Faeejas,

dann ist der Planungsablauf in der Schweiz etwas anderes als bei uns in D.

Für mich ist der Begriff in D "Ausführungsstatik" etwas problematisch, da hiermit oft die
Versäumnisse der "Genehmigungsplanung" kaschiert werden sollen.

Zur "Bemessung" von Flutöffnungen kann ich leider nicht weiterhelfen, ist bei uns keine
Aufgabe der Tragwerksplanung.
Erforderlich Anzahl und Größe dürfte im Wesentlichen vom max. Wasseranfall abhängen.

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Flutöffnung 04 Feb 2017 12:45 #60365

statiker99 schrieb: Für mich ist der Begriff in D "Ausführungsstatik" etwas problematisch, da hiermit oft die Versäumnisse der "Genehmigungsplanung" kaschiert werden sollen..


ganz klar: Nein.

Die Ausführungsplanung der Architekten läuft oft und sinnvollerweise erst nach Erteilung der Baugenehmigung an, bzw. während der Genehmigungsphase. Das heißt, etliche statisch relevante Details können erst dann entsprechend bearbeitet werden.

Es macht schlicht und einfach keinen Sinn schon vorab auf Grundlage von 1/100tel-Plänen Nachweise führen zu wollen, nur damit die Statik vollständig wirkt, tatsächlich aber am Bau vorbei geht. Das können z.B. exakte Positionen von Stützen sein, irgendwelche Deckenöffnungen die zwar statisch interessant sind, nicht aber für die Baugenehmigung und so weiter. Daher ist eine Ausführungstatik etwas gutes un sicherlich kein Kaschieren.

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Letzte Änderung: von DeO.

Flutöffnung 04 Feb 2017 13:00 #60366

Tja DeO,

da sind wir komplett anderer Meinung.

Nur zeig mir mal in den Leistungsbeschreibungen, z.B. der HOAI, den Begriff "Ausführungsstatik".
Den gibt es dort nicht, ebenso den Begriff "Prüfstatik".

Leistungsphase 4 Tragwerksplanung ist ziemlich genau umrissen, alles andere sind Nebelkerzen.

Ist aber jetzt OT und gehört eigentlich nicht hier rein.

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