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Ausgangssituation: Stahlbühne im Innenraum - kein Erdbeben oder andere Horizontallasten (Anprall,...)
Lt EC 1993-1-1 ist doch die Aussteifung mit einer Horizontallast aufgrund Anfangsschiefstellung von Vertikallast/200 zu bemessen. Mein Prüfer meint aber ich müsse V/100 ansetzen. Was stimmt jetzt? Bzw woher kommt das V/100? |
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Gem. Schneider 22 S 3.23 gilt folgendes:
- Tribünen u.ä.: 1/20 - Gerüste: 1/100 - Einbauten: 1/100
Folgende Benutzer bedankten sich: WeiseWiese
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Danke Lango.
Hab zwar nur den 20er Schneider aber da steht das genauso drinnen. Gibt's dazu auch einen normative Grundlage? |
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Jetzt hab ichs im NA 1991-1-1 gefunden!
Hab die ganze Zeit im EC3 gesucht bei der Schiefstellung- das war das Problem! Danke Lango. |
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Hallo WeiseWiese,
ich rechne Bühnen in Innenräumen regelmäßig mit V/20. Ein alter Masch-Ingenieur des Bühnenherstellers für den ich regelmäßig arbeite hatte mir vor Jahren mal diese Vorgabe gemacht, da dies genau mit seinen Personenlasten die "bremsen" übereinstimmte. Er hatte sich da was mit verzögerter Bewegung zusammengebastelt, das passte dann genau überein. (hab ich aber nicht vorliegen, falls danach gefragt wird.) Sind immer nur Bühnen mit Personenbelastung qk = 3,50 kN/m². |
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Zeemann schrieb:
ich rechne Bühnen in Innenräumen regelmäßig mit V/20. das stand mal in der DIN 1055 Teil 3 drin.....für Tribühnen und ähnliche Sitz- u. Steheinrichtungen.... war nicht alles schlecht früher.... |
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