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Neufassung der BauO NRW 09 Jan 2019 09:43 #64305

Guten Morgen!


Da konkret Berlin als Beispiel genannt wurde ...

Hier gilt gemäß BauO Bln § 66.2.(2): "Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Berlin" .


Gruß
taw

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Neufassung der BauO NRW 14 Jan 2019 08:35 #64339

Hallo,

die IKBAU NRW hat ein Diagramm "erarbeitet" - hier ist aufgelistet wann ein qu. TWP gebraucht wird (kurz - IMMER).

www.ikbaunrw.de/kammer-wAssets/redaktion...Stand-17.12.2018.pdf
Folgende Benutzer bedankten sich: khorngsarang, statiker99

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Neufassung der BauO NRW 14 Jan 2019 09:04 #64340

Hallo,

kann man denn als eingetragener Tragwerksplaner der Ing.-Kammer in Niedersachsen noch Statiken in NRW erstellen?!
Oder muss man dafür dann in die Liste in NRW eingetragen sein?!

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Neufassung der BauO NRW 14 Jan 2019 10:23 #64342

Hallo Osi,


BauO NRW 2018 im §54(4) besagt:

Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Nordrhein-Westfalen.


Gruß
taw

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Neufassung der BauO NRW 14 Jan 2019 11:25 #64349

Scrubs schrieb: Hallo,

die IKBAU NRW hat ein Diagramm "erarbeitet" - hier ist aufgelistet wann ein qu. TWP gebraucht wird (kurz - IMMER).

www.ikbaunrw.de/kammer-wAssets/redaktion...Stand-17.12.2018.pdf


das ganze ist ein witz, und zwar ein sehr schlechter.

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