Willkommen,
Gast
|
|
Guten Morgen!
Da konkret Berlin als Beispiel genannt wurde ... Hier gilt gemäß BauO Bln § 66.2.(2): "Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Berlin" . Gruß taw |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
die IKBAU NRW hat ein Diagramm "erarbeitet" - hier ist aufgelistet wann ein qu. TWP gebraucht wird (kurz - IMMER). www.ikbaunrw.de/kammer-wAssets/redaktion...Stand-17.12.2018.pdf
Folgende Benutzer bedankten sich: khorngsarang, statiker99
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
kann man denn als eingetragener Tragwerksplaner der Ing.-Kammer in Niedersachsen noch Statiken in NRW erstellen?! Oder muss man dafür dann in die Liste in NRW eingetragen sein?! |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Osi,
BauO NRW 2018 im §54(4) besagt: Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Nordrhein-Westfalen. Gruß taw |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
das ganze ist ein witz, und zwar ein sehr schlechter. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten