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Gast
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Liebe geschätzte Kollegen,
es ist die Zeit zwischen den Jahren und Hilfe im Büro ist ziemlich rar. Ich würde der Allgemeinheit gerne eine Frage stellen und mich freuen, wenn jemand eine Antwort darauf hätte. Im Zusammenhang mit der Bemessung von Einzelfundamenten stellt sich die Frage des Durchstanzens. Mit Fundamentabmessungen von 2,75x2,75x1,5 m und Stützenabmessungen von 0,65x0,65 m liegt ein gedrungenes Fundament vor. Der seitliche Überstand des Fundaments a ist somit kleiner als die statische Nutzhöhe d. Bei einem Lastausbreitungswinkel von 45° würden die Druckstreben nicht einmal mehr die Fundametsohle schneiden, ein Durchstanzen erscheint unwahrscheinlich. In „Bemessung im konstruktiven Betonbau“ (2.Auflage) wird auf Seite 357 angegeben, dass – wie im vorliegenden Fall – bei einem Verhältnis von a < d oder a/d < 1 ein Durchstanznachweis entfallen kann. Meine Frage dazu wäre nun: 1.) Ist diese Grenze oder dieser Verhältniswert irgendwo in einer Norm geregelt bzw. gibt es irgendwo „offizielle“ Angaben, ab wann ein Durchstanznachweis zu führen ist? Des Weiteren taucht folgendes Problem auf. Damit sich der dreidimensionale Trageffekt beim Durchstanzen einstellen kann, muss eine Mindestmenge an Biegebewehrung garantiert sein. Aus diesem Grund ist beim Durchstanznachweis auch stets ein Mindestmoment pro Meter Breite zu bestimmen, aus welchem sich dann Biegebewehrung gibt, die gemäß Eurocode 2 (bzw. Heft 600) bei Fundamenten mindestens über den kritischen Rundschnitt angeordnet werden muss. Im vorliegenden Fall ergeben sich bei sehr gedrungenen Fundamenten aus der Biegebemessung nur verhältnismäßig kleine Bewehrungsmengen, wohingegen aus dem Mindestmoment (sehr hohe Normalkraft, da sehr sehr guter Boden) eine sehr viel höhere Mindestbewehrung resultieren würde. Wie vorher schon beschrieben, ist ein Durchstanzversagen bei gegebenen Fundamentabmessungen unwahrscheinlich. Die Frage dazu: 2.) Wenn aufgrund einer gedrungenen Fundamentgeometrie ein Durchstanznachweis entfallen kann (oder nicht im Entferntesten maßgebend werden würde), ist dann die aus den Mindestmomenten resultierende Biegebewehrung anzuordnen? Hat jemand bereits vor ähnlichen Problemen gestanden und kann Auskunft dazu geben? Bzw. kennt Stellen in entsprechender Fachliteratur? Über eine Antwort wäre ich sehr froh und dankbar! Ansonsten wünsche ich allen ein gesundes und glückliches neues Jahr und eine schöne ruhige Zeit zwischen den Jahren! Herzliche Grüße, Johannes |
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.... es gibt keine "ZEIT ZWISCHEN DEN JAHREN" es ist immer noch 2016 bis zum 31.12.2016 24 Uhr wünsche auch ein gutes neues Jahr 2017 Klaus Meyer |
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"....ein Durchstanzen erscheint unwahrscheinlich..."
Meines Wissens ist der Nachweis zu führen, im vorliegenden Fall dürfte der kritische Rundschnitt bei ca. 0,46 m (geschätzt) liegen. Wird zwar nix Wesentliches bei rauskommen, also kann man den Nachweis führen oder auf Grund von Erfahrung auch lassen. Unabhängig davon, ob man nun den Nachwis führt oder nicht ist nach meiner Auffassung die Mindstbewehrung (dürften je nach Last zwischen 10 - 15 cm² sein) einzubauen. Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von MeyerK an |
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Hallo,
Johannes schrieb: "es ist die Zeit zwischen den Jahren" eine Redensart, nicht mehr, was ist schon dabei, auch hier bei uns sagt und versteht man das ..... zur Mindestbewehrung von Gründungsbauteilen steht was im Schneider 20. Seite 5.112 |
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Letzte Änderung: von galapeter97.
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Ich glaub, das ist aber was anderes... |
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Hallo nochmal,
statiker99 schrieb: Ich glaub, das ist aber was anderes... stimmt, ist ne andere Kiste,...... wer lesen kann....... galapeter97 |
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