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Fremde Statik unterschreiben 13 Nov 2015 08:11 #57065

Tomi schrieb: Hm…? Das heißt, wenn ein Einfeldträger (der eine Mauer abfängt) zusammenbricht und einen großen Schaden verursacht, bekomme ich nichts von der Berufshaftpflicht?


Ja, es könnte u.U. so kommen.

P.S. Für die Statik eines Einfeldträgers gibt es nicht viel.


den kannst Du nicht selber berechnen?

Und wenn Du nicht hinreichend dafür bekommst ist das Dein Fehler vorher gewesen.

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Fremde Statik unterschreiben 13 Nov 2015 08:48 #57066

"...und wenn du nur ein Taschengeld angibst, dann ist die schadenssumme auch nur
eine grosse prizza wert, anteilig wird ein evtl. schaden abgedeckt...."

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?

Ich wüßte nicht, daß meine Berufshaftpflicht die Höhe der Deckung vom Planungshonorar abhängig macht.

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Fremde Statik unterschreiben 13 Nov 2015 09:05 #57068

statiker99 schrieb: "...und wenn du nur ein Taschengeld angibst, dann ist die schadenssumme auch nur
eine grosse prizza wert, anteilig wird ein evtl. schaden abgedeckt...."

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?

Ich wüßte nicht, daß meine Berufshaftpflicht die Höhe der Deckung vom Planungshonorar abhängig macht.



Dann lesen Sie einfach mal die Bedingungen Ihrer Berufshaftpflicht durch - oder lassen sich beraten.

Bsp 1-Feldträger und Haus darüber stürzt ein: Honorar für 1-Feldträger nach HOAI richtig ermittelt, abgerechnet und Haftpflicht gemeldet = 100% bis zur Deckungsumme versichert.

Wichtig ist die 100%-ige Honorarabrechnung, egal ob dies dann 1000,- oder 100.000,- E Honorar bedeutet, die volle Abrechnung bringt volle Deckung bis zur vereinbarten Höhe.

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Fremde Statik unterschreiben 13 Nov 2015 09:27 #57069

HoBau,

klingt erst mal logisch, aber ist denn den Kollegen hier ein Fall bekannt, in dem die Mindestsatzunterschreitung (um die
kann es ja nur gehen) zum teilweisen Verlust der Haftung der Versicherung führte ???

Andererseits kassiert die Versicherung gerne mit bei den Honoraranteilen, die über dem Mindestsatz liegen.

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