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Hallo Kollegen,
ich habe vor eine fremde Statik (die von einem Kollegen erstellt wurde) von mir unterschreiben zu lassen. Offiziell wäre es dann von mir erstellt worden. Ist das in der Praxis teilweise gängig? (P.S. Die Statische Berechnung ist richtig und ich übernehme natürlich die Verantwortung). Hinweis: die verwendeten Programme habe ich selber nicht im Büro. Wie seht ihr das? Darf man das machen? Danke im Voraus... |
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Das ist in etwa eine alltägliche Situation: Du darfst unterschreiben wenn Du es auch sonst darfst. Das ist unabhängig davon ob der andere bei Dir angestellt ist oder nicht. Gegenüber dem AG und dem Bauamt ist es dann Deine Statik und man wird sich an Dich wenden wenn was sein sollte. Du solltest allerdings vorab sicherstellen, dass wenn er nicht Dein Angestellter ist, er über eine eigene und ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Die eigentlich spannende Frage ist eher, ob Du dafür auch hinreichend Geld bekommst oder nur der Blöde sein sollst, der sich den Schwarzen Peter in die Tasche steckt. An der Stelle musst Du Dich fragen wie weit Du Dich treiben lässt, aber das hat nichts mit "dürfen" zu tun. |
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Danke für deine Antwort.
Aber wenn ich dafür gerade stehen soll, warum sollte er eine eigene Berufshaftpflicht haben? P.S. Umsonst will ich das nicht machen ![]() |
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Gegenüber dem AG und Bauamt braucht er es nicht. Allerdings könntest Du mit Deiner Haftpflicht Schwierigkeiten bekommen wenn mal was ist. Du willst schließlich den Ärger ja auch weiterreichen können. Wenn er keine hat und keine abschließen möchte, Du aber von ihm eine Statik haben willst, dann darfst Du das, aber es ist dann in Gänze "Deine". |
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eigentlich stellt sich eine solche frage erst gar nicht:
deine - als unterschreibender - berufshaftpflicht will bv, Bauherr und eine honorarsummer wissen, welche du angibst, hoai, daraus errechnet sich die Deckungssumme deiner Versicherung............ und wenn du nur ein Taschengeld angibst, dann ist die schadenssumme auch nur eine grosse prizza wert, anteilig wird ein evtl. schaden abgedeckt. also lass das besser. |
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Hm…? Das heißt, wenn ein Einfeldträger (der eine Mauer abfängt) zusammenbricht und einen großen Schaden verursacht, bekomme ich nichts von der Berufshaftpflicht?
P.S. Für die Statik eines Einfeldträgers gibt es nicht viel. |
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