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Windlasten,Gebäudeaussteifung 07 Mai 2003 09:51 #469

  • K.Thieme
  • K.Thiemes Avatar Autor
1.)Welcher Anteil an Verkehrslasten (n.alter Norm)darf bei der Ermittlung von e=M/N angesetzt werden<br />
2.)Muß bei Stahlbetonwänden e<d/3 eingehalten werden, oder reicht der Nachweis für Zustand I<br />
3.)Wie erfolgt die Umrechnung der Windmomente in den Wandscheiben als zusätzliche V-Belastung der Gründung<br />
Viele Fragen... Ich hoffe auf viele Antworten, Vielen Dank im Voraus<br />
K.Thieme

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Re: Windlasten,Gebäudeaussteifung 11 Mai 2003 15:11 #470

  • Markus L. Sollacher
  • Markus L. Sollachers Avatar Autor
wenn sonst keiner mag - ich probiers mal ;-)<br />
zu 1)<br />
nur sicher auftretende entlastende lasten - also kein "p"<br />
zu 2)<br />
"e" bezogen auf scheibenbeanspruchung? imho egal - bewehrung wird wohl nachgewiesen (im zustand I) <br />
zu 3)<br />
je nach geometrie der wand - vereinfacht als po./neg. blocklast.<br />
wegen vieler nicht berücksichtigter "elastischer verschmierungen" dürfte das reichen.

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