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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 24 Feb 2013 18:13 #45652

Wenn man eine nachvollziehbare und stimmige statische Berechnung (passend zur Ausführung :) )vorlegen kann, dann kann der Richter und der Gerichtsgutachter (und auch die Gegenseite) das nicht einfach mit einem Schlenker vom Tisch wischen und auf Parteigutachten verweisen. Es ist dann die Sache des Anwaltes entsprechende Beweisfragen an den GV zu formulieren um die Behauptungen aus dem Parteigutachten zu belegen.

Was macht denn nun der Verfasser der Statik (auch der Ursprungsstatik) wenn da erhebliche Fehler in seinen Berechnungen offensichtlich werden. Ich kannte mal jemanden, dem wurde angedroht den Streit zu verkünden und plötzlich lief die Sache rund... Natürlich darf nur ein Anwalt eine Rechtsberatung machen, also spreche mit Deinem Anwalt und mach Dich nicht kleiner als Du bist.

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 25 Feb 2013 15:17 #45669

Hallo, ich nochmal.
Da ja der Balkon schon über 8 Jahre steht, war ich heut nochmal vor Ort genau nachschauen.
Anbei eine Grundrißskizze.
Grundfläche 5,6m x 2m
Stützenmaße wie angegeben,
Stützenlänge bis OK Handlauf 1,04m
Handlauf durchgehend ums Eck,
Handlauf innen an den Stützen anliegend, aber nicht verbunden.
Geländerfüllung aus 6x Rundstahl 12mm ist geweils beidseitig an den Seitenstützen verschraubt.

Dann hab ich die Berechnungsformeln für Moment und Spannung umgestellt und die zulässige mit der tatsächlichen Spannung ins Verhältnis gesetzt.
Dabei komme ich bei meiner Stütze, ohne weitere Berücksichtigung anderer aussteifender Komponenten auf einen Wert von 40,5 kg.
Das heißt, es geht hier um eine Überschreitung der zulässigen Belastung von knapp 10 kg, bei einer Balkonanlage, die auf 3 Ebenen mit über 12 Tonnen belastet werden darf?! Sorry, aber wegen der 10kg ist keine Gefahr gegeben noch wird die Konstruktion deswegen versagen.
Bei aller Berechtigung von Normen und Grenzwerten, wo bleibt da die praxisbezogene Verhältnismäßigkeit?
Kein Wunder das mein Geländer die gerechnete Gebrauchstauglichkeit mit Bravour(1cm < 3cm)besteht.
Fraglich bleibt nur, ob die Richterin es so sieht....

Falls jemand anhand der jetzt genauen Grundrißangaben die fehlenden 10 kg noch nachweisen könnte und es nachvollziehbar zu Papier bringen kann, es soll auch nicht umsonst sein. Bin für jede weitere Hilfe dankbar.Ich werde die Aufwendungen gern bezahlen!!!

Gruß Bommel

Anhang img160.pdf wurde nicht gefunden.

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 25 Feb 2013 15:48 #45670

Eine Werkstattzeichnung wäre schon nicht schlecht gewesen...
Hast Du ein / zwei gute Fotos von der Geschichte?

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 25 Feb 2013 16:16 #45673

Puhhh, Werkstattzeichnung hab ich nicht mehr, leider, ist immerhin seit 2004 abgeschlossen die Arbeit. Ich würde im Papier ersticken sonst :-)
Bilder frag ich morgen mal den Anwalt, welche Ansichten?
Komplettansicht oder eher Details?
Ich hätte noch beide Statiken und Kopie der Bauplanmappe.
Dann kann ich natürlich noch jede Frage dazu beantworten, habs ja schließlich gebaut....und würde auch nichts bringen, wenn ich hier was falsches erzähle!

Gruß Bommel

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 25 Feb 2013 20:10 #45699

Habe da noch eine Frage:
In beiliegender pdf wird auf den plastischen Formbeiwert eingegangen.
Der liegt beim T-Profil bei 1,6 bis 1,8.
Meine Spannungsüberschreitung beträgt 23%, entspricht 1,23.
Habe ich damit auch rechnerisch bewiesen, das der elastisch-plastische Nachweis meines T50 ausreichend ist, da 1,6 > 1,23.
Oder besagt dieser Wert etwas anderes???

Bommel

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 25 Feb 2013 21:22 #45720

Jaein... ja und nein weil: Man muss schauen ob plastische Bemessung zulässig (QK 1 oder 2) aber wenn ja dann im Prinzip schon. Aber man kann nicht einfach 1,6 sagen. Mann muss schon den Querschnittsnachweis (M-V-Ineraktion da Kragarm) machen für das konkrete Profil

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Letzte Änderung: von cebudom.

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