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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 23 Feb 2013 18:45 #45625

Hallo Bommel!


T 50

Iy = 12,1 cm^4
Wy = 3,36 cm³


Gruß
taw

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 23 Feb 2013 18:45 #45626

hi bommel,

T50 hat folgende Werte:
Iy = 12,1 cm4
Wy,el = 3,36 cm3
Wy,pl .. k.a., müsste man ggfs. rechnen

die anhänge habe ich gesehen, aber das stat. system,
oder das, was man daraus machen kann, erschliesst sich
mir noch nicht.

ich neige aber zur auffassung von prostab:
durch genaue (und etwas umfangreichere) berechnung des
gesamtsystems lassen sich *vermutlich* reserven aktivieren.
ggfs. sicherheitskonzept und plastische reserven einpflegen ;)

"*vermutlich*" deswegen, weil die systembeschreibung viel
zu wenig ins detail geht. das muss sich jemand angucken,
der a bissle ahnung hat.

nebenbei:
wenn das verfahren jezt beim olg (?) gelandet ist, weil der
AG eine statik möchte, wäre zuerst zu klären, wer eine statik schuldet.
ich sehe nicht, wer die zur konstruktion gehörende statik
erstellt hat?
das klärst du u.u. mit dem ersteller der urstatik.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Letzte Änderung: von markus.

Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 23 Feb 2013 19:03 #45627

Ok.,
hab den Wert auch mittlerweile gefunden, 12,1.
Hab jetzt die Formel gefillt und komme auf einen wert von 1cm. Genau 0,989
Wenn ich richtig gerechnet habe, dann ist das Geländersystem nach neuester Geländerrichtlinie des Bundesverbandes Metall absolut ausreichend gebaut.
Könnte die Rechnung mal jemand gegenchecken???

q = 500N/m = 0,005 kN/cm
L = 1300 cm
E = 210000
I = 6,46 (Handlauf)
L = 100 (Pfostenlänge)
I = 12,1 (T50)

Dieser Nachweis der Gebrauchstauglichkeit ist nach DIN 18800-1 zu führen. Jedoch werden in den Fachnormen keine Anforderungen beschrieben. Somit sollten Werte mit dem Bauherrn vorher vereinbart werden.
Steht so in meiner Richtlinie drin.
Es wurde nichts vereinbart! Trotzdem bleibe ich unter den bevorzugten Werten (3cm)

Bommel

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 23 Feb 2013 20:19 #45628

Bommel schrieb:

... Der Anwalt muß das doch irgendwie formulieren in der Stellungnahme zu der Statik. ...

Hallo,
zu der Spannungsüberschreitung kann der RA zunächst ganz salopp schreiben, dass der Aufsteller (der Statik) die Befestigung des Holms an den Stützen vernachlässigt hat und äußern, dass mit Berücksichtigung dieser Halterungen, es keine Spannungsüberschreitung im T-Profil gibt.

Das kann man durch eine einfache Rechnung plausibel machen, die auch eine Richterin nachvollziehen können sollte.

Der Aufsteller hat beim Nachweis der Pfosten mit einer Lasteinzugsbreite von 1.20 m gerechnet.
Zwischen den Pfosten beträgt die Lasteinzugsbreite 1.30/2 = 0.65 m
Zu Stütze hin hat man ca. 0.4*0.8 = 0.32 m.
0.4 statt 1/2 weil der Pfosten oben nachgiebig ist.

Die Lasteinzugsbreite insgesamt ergibt sich zu ca. 0.65+0.32 = 0.97 m.

Die vorhande Spannung beträgt dann 0.97/1.20*26.8 = 21.7 kN/cm².
Es ergibt sich keine Spannungsüberschreitung.
Wird diese Rechnung (Faktor 0.4 statt 0.5) angezweifelt, kann man darauf hinweisen, dass man auch noch plastische Reserven beim Nachweis hat. Ich denke dass mit diesem Hinweis der Aufsteller das System nochmal genauer nachweisen wird und keine Einwände erheben wird. Andernfalls geht es noch einmal hin und her.

Somit sollte die Spannungsüberschreitung vom Tisch sein, denn zu der Spannungsüberschreitung von 7% bei den Randquerträgern hat der Aufsteller ja selbst geschrieben: "gerade noch hinnehmbar":

Die Größenordnung der Verformung (1 cm) ist richtig.

Mit Gruß
E.S.

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 23 Feb 2013 22:02 #45630

Hallo prostab,
super das du deinen Samstagabend opferst, um mir zu helfen. Danke dafür!
Ganz versteh ich diesen Teil nicht:

Zu Stütze hin hat man ca. 0.4*0.8 = 0.32 m.
0.4 statt 1/2 weil der Pfosten oben nachgiebig ist.

Woher kommen die 0,8 und die 0,4 ?

Den Rest der Rechnung kann ich nachvollziehen.
Ich hoffe, das sich am Montag der GustavGans nochmal einklinkt. Er hatte ja schon mal angedeutet, das es nach alter Norm reichen könnte. Vielleicht kann er es auch nochmal durch eine Nachrechnung veranschaulichen?!

Das die 1cm in meinem Nachweis stimmen, ist wohl ein weiterer Pluspunkt für mich.

Schönes Restwochenende für alle

Bommel

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 24 Feb 2013 08:48 #45632

Hallo Bommel, die Bemessung des angeblich um 7% überlasteten Randquerträgers finde ich nicht, habe ich die übersehen?

Bei den Lastannahmen hat der Statiker gem. Beschreibung die DIN EN 1991 (Eurocode) als Grundlage angenommen. In 2004 war jedoch die DIN 1055 maßgebend.

Nutzlast DIN EN 1991 = 4,0 kN/m²
Verkehrslast DIN 1055 (über 10m²) = 3,5 kN/m²

Es wäre natürlich gut, man könnte einmal die vollständige "neue" Statik und auch die Ursprungsstatik aus 2004 sehen. Und dazu möglichst noch Deine Fertigungszeichnungen.

In der Berechnung schreibt der Statiker u.a.: Grundlage war auch die Ursprungsstatik vom 02.07.2004. Diese Statik liegt Dir aber nicht vor.
Du kannst diese Unterlagen von der Gegenseite fordern, da Sie offensichtlich auch Bestandteil der Forderungen gegen Dich sind.
Wenn Du diese Statik hast und sich darin ebenso viele Fehler finden, dann hast Du gegenüber dem Statiker eine ganz andere Position.

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Letzte Änderung: von siehan.

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