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Der Holm hat Spannungsreserven, wie lang ist er denn?
Vielleicht ist noch eine gütliche Einigung möglich. Deshalb würde ich mit dem Statiker Kontakt aufnehmen und ihn bitten, Holm und Pfosten als Gesamtystem zu betrachten und neu nachzuweisen. Notfalls kann ihn auch der RA dazu auffordern. In welcher Gegend ist das Bauvorhaben angesiedelt (für den Fall, dass hier jemand helfen soll und will)? Gruß E.S. |
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Der Schwachpunkt ist Pos. 16.2! Ein Rundstahl 12mm hat nur ein Wx = 0,17cm³ nicht 1,36cm³ (Du.24mm).
Da hat der Aufsteller jetzt wohl ein Problem... |
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... und wird im eigenen Interesse bereit sein, das System neu nachzuweisen und eine gütliche Einigung zu erzielen.
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Hallo,
mußte noch ein Tor einbauen, deshalb konnte ich nicht antworten. Der Balkon ist 5,8m lang und hat vorn eine Mittelstütze. Der Handlauf geht also von Stütze zu Stütze und mißt somit ca. 2,9m. Innerhalb dieser Strecke stehen 2 T50-Stützen. Abstand ca. 1,3m. Gütliche Einigung ist bei den aufgelaufenen Kosten für Gutachter und 2 Instanzen vor Gerichten absolut ausgeschlossen. Ich dachte ja auch nach dem Amtsgericht ist Schluß, aber die Gegenseite will halt zu 100% Recht bekommen. Mit Aufsteller bin damit ich gemeint? Bommel |
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"extrabrut" meint mit 'Aufsteller' denjenigen, der die Statik hingeschrieben hat.
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Achso, dachte Aufsteller in form von Aufbauer, Monteur...
Ich will mich aber doch nicht noch mit dem Statiker streiten müssen. Wir Handwerker sind doch als Ausführende eh immer die Deppen. Macht ein Planer oder Architekt mal was falsch, heißt es doch vor Gericht dann, wir sind die Leute vom Fach, müssen doch alles vorher nochmals selbst prüfen, Bedenken anmelden, das nur schriftlich, usw. usw. Ich hab jetzt gelesen die Tage, selbst wenn der Bauherr mir was vorschreibt zu bauen, was nicht DIN-gerecht ist(speziell Geländer)und ich las mir das gleich von dem schriftlich bestätigen, das er es so wollte, bin ich hinterher am Arsch, wenn es zum Streitfall wird. Und das im privaten Bereich!!! Bommel |
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