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Geländerberechnung für Balkonanlage 21 Feb 2013 21:52 #45544

Hallo an alle hier im Forum.
Als erstes, ich bin kein Statiker sondern Metallbaumeister. Aber ich habe da ein Problemchen und hoffe, das mir hier jemand einen Tip geben kann. Falls nicht, würde ich das auch verstehen, aber ich versuch es halt mal:

Ich habe 2004 eine 3-stöckige Balkonanlage erstellt, die der befreundete Architekt des Bauherren geplant hat. Diese war wegen örtlicher Gegebenheiten jedoch so nicht baubar und ich mußte ein paar Details modifizieren. So mußte ich die hinteren Stützen z.B. 500mm von der Wand abrücken.
Dadurch hat sich die Statik natürlich ein wenig verändert. Auch meine Wandverankerungen hat der Bauherr bemängelt, nicht gezahlt....und so kam es zum Rechtsstreit, der bis heute andauert.
Kurz und gut, in erster Instanz habe ich gewonnen, da die ständig angeführten und wechselnden Mängel vom Richter, der selbst bei einem Ortstermin die Balkone besichtigte, nicht anerkannt wurden.
Der Bauherr ging in die 2. Instanz, es wurden 2 Gutachter vom Gericht bestellt, der erste war ein Totalausfall, hat nur kassiert und nichts geklärt. Der 2. kam mir sofort sehr kompetent vor, hatte sogar für die bemängelte Wandbefestigung gleich eine Lösung dabei und zum 2. Termin sagte er aus, das er die Befestigung gerechnet hat und so in Ordnung sei und nichts geändert werden müsse.
Der Bauherr reitete ständig auf der veränderten Statik herum und man beschloß, das er eine neue Statik beauftragt und daraufhin der 2. Gutachter eine endgültige Aussage macht.
Jetzt habe ich die neue Statik vom Anwalt bekommen, und der Statiker(hat auch die ursprüngliche Statik gemacht) hat so ziemlich jede Schraube der Anlage berechnet(man mußte ja was finden...) hat jetzt 3 Dinge bemängelt.
Für mich das Gravierendste sind die Geländerstützen, ich habe T50 verbaut und er hat T60 errechnet. Das Moment an den Stützen ist zu groß, so daß der Wx-Wert des T50 überschritten wird(23%). Theoretisch gebe ich ihm Recht, aber der Handlauf ist beidseitig an den Balkonstützen verschraubt, so daß niemals die 50kg/m auf die Stützen mit 1m Hebel wirken können. Wie kann ich vor Gericht argumentieren, gibt es Praxisfälle oder dergleichen???
Das 2. Problem sind 7% Überschreitung der Belastung an den Seitenrandträgern wegen der eingerückten hinteren Säulen( Kragarm-Wirkung). Dies könnte ich aber wahrscheinlich durch Verstärkungsplatten im Innenbereich des UNP 100 leicht lösen.
Hier geht es meiner Meinung nach nur um Geld. Der Verlierer zahlt die mittlerweile 3-4k € Gutachterkosten, die ich mittlerweile seit Jahren vorfinanziere und die restlichen Anwaltskosten etc.
Für jeden Tip hier oder Lösungen wäre ich euch echt dankbar!

Gruß Bommel

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 22 Feb 2013 07:34 #45549

Hallo "Bommel",

bei einem laufenden Rechtsstreit hier eine Ferndiagnose abzugeben, ist weder für sie noch uns Beitragende sinnvoll.

Ich würde ihnen dringend raten, dass sie sich einen "eigenen" Statiker suchen, der in ihrer räumlichen Nähe ist (Besprechungstermine!) und der für sie die Statik der Gegenseite genau durchsieht und nachrechnet (Rechen"fehler", die zu Überschreitungen führen, sind schnell gemacht und weder für sie noch für den Richter ohne Weiteres ersichtlich).

Einige Ansatzpunkte für die Durchsicht der Statik, Liste ist bei weitem nicht vollständig:

Stimmt der Ansatz der Lasten, insbesondere das Eigengewicht?

Sind die gewählten statischen Systeme "richtig", oder könnte man durch einen genaueren Nachweis evtl. geringere Ausnutzungen nachweisen?

Wurde "nur" elastisch nachgewiesen? Könnten plastische Reserven genutzt werden?

Das Hinzuziehen eines Statikers, der sie unterstützt, ist zwar mit weiteren Kosten verbunden, aber ich glaube, dass sie ohne fachliche Unterstützung aus der Sache nur schwerlich "herauskommen".

Viele Grüße,
H. G.

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 22 Feb 2013 07:54 #45550

Hallo und guten Morgen,

Bommel schrieb:
.....und ich mußte ein paar Details modifizieren.

So fängt es immer an, anstatt sich sofort mit dem Statiker der Konstruktion
in Verbindung zu setzen, werden Änderungen vorgenommen, wird schon gut gehen.

Was das eigentliche Problem angeht, habe ich keine Patentlösung parat, aber
woher wissen Sie denn, dass die Statik die nun aktuell vorliegt richtig ist.
Ist die geprüft worden oder setzt man die Richtigkeit voraus, dass er keine
Fehler macht behaupten viele.
Es könnte aber auch sein, dass bei geschickter Betrachtung noch "Luft" ist.

galapeter97

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Letzte Änderung: von galapeter97.

Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 22 Feb 2013 07:55 #45551

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ich möchte nur nochmals betonen, ich suche hier keine Rechtsberatung.
Die Statik wird der Gerichtsgutachter auf jeden Fall überprüfen und kommentieren.
Meine Frage geht nur auf eine mögliche Gegenargumentation bezüglich der Lastansetzung auf die Geländerstützen(T50) in Theorie und Praxis. Durch den beidseitig fest verschraubten Handlauf ist die Momentbelastung auf die Stützen doch in der Praxis nur ein Bruchteil. Der Hebel im Bereich des Handlaufes ist doch gleich null.

Bommel

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 22 Feb 2013 08:01 #45552

hr bommel, mein tipp
guten statiker selber beauftragen und die "mängel" - wie sie es selber schon sachverständig beschrieben haben - in ihrem sinne berechnen lassen.
wenn alles "passt" dann auch sofort von einem prüfingenieur gegenprüfen lassen und mit prüfbericht dem gericht vorlegen.

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 22 Feb 2013 12:15 #45557

Bommel schrieb:

...
Für mich das Gravierendste sind die Geländerstützen, ich habe T50 verbaut und er hat T60 errechnet. Das Moment an den Stützen ist zu groß, so daß der Wx-Wert des T50 überschritten wird(23%). Theoretisch gebe ich ihm Recht, aber der Handlauf ist beidseitig an den Balkonstützen verschraubt, so daß niemals die 50kg/m auf die Stützen mit 1m Hebel wirken können. Wie kann ich vor Gericht argumentieren, gibt es Praxisfälle oder dergleichen???
...

Ohne Zeichnung (mit Abmessungen usw.) ist es schwer das System zu beurteilen.
Wenn der Handlauf eine gewisse Steifigkeit und Tragfähigkeit hat, dann kann ein Teil der Holmlast über diesen Handlauf an die Balkonstützen abgeleitet werden, das ist sonnenklar. Bei der neuen Statik würde ich darauf achten, dass dies auch so gerechnet wird.
Natürlich muss dann auch die Stütze die Kraft aufnehmen und weiterleiten können.

Zu den 7%:
Hier kann ich nur meine persönliche Meinung vertreten. Wenn am bereits ausgeführten System ohne Vorsatz ein Fehler (und kein weiterer) in dieser Größenordnung aufgetreten ist, habe ich bei Abnahmen nie einen Aufstand gemacht. Wo die Schmerzgrenze hier liegt, beurteilt aber der Richter. Trotzdem ist es legitim zu versuchen, dem Richter klar zu machen, dass wir keine Uhrmacher sind, weder die Vorschriftenmacher, noch die Ingenieure, noch die Handwerker. Weil das so ist, arbeiten wir mit Sicherheitsfaktoren.

Mit Gruß
E.S.

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