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Hallo zusammen,<br />
<br /> ich habe eine Frage an euch. Momentan bemesse ich ein Klärbecken. Nun muss ich nach der neuen Norm 2 Nachweise zur Gebrauchstauglichkeit führen. <br /> Zum einen muss ich z. B. für die Bodenplatte eine Mindestbewehrung für Beanspruchung aus Zwang anordnen. Ich gehe davon aus, dass Biegebeanspruchungen aus äußerem Zwang maßgebend werden (Schüsseleffekt), welche ich für wk=o.2mm und C30/37 nachweise. Dies ergibt bei einer Bodenplatte mit h=40cm und Stabdurchmesser 14 mm ca. 10 cm2/m je Richtung und Lage.<br /> Zum zweiten muss ich die Rissebeschränkung für Lastbeanspruchung nachweisen. Hier kann ich das FE-Programm nicht mehr kontrollieren. Bei einem rechteckigen Becken mit der kürzeren Stützweite von ca. 6m habe ich den Erdruhedruck als ständige Belastung angesetzt. Da der Grundwasserstand schwankt, habe ich den max. Grundwasser als veränderliche Beanspruchung angesetzt. Ebenso ist der Abwasserstand innen als veränderliche Beanspruchung angesetzt. Der Nachweis der Rissbreite für die Lastbeanspruchung muss für die quasi-ständige Lastkombination geführt werden. Das sehe ich nun so, dass die quasi-ständige LK eigentlich den Gebrauchszustand, also Erddruck mit Grundwasser bei vollem Becken, darstellt. Hier ergibt sich nun, für eine Einbindung des Beckens von ca. 2.5m in das Gelände, nach der Fe-Berechnung eine Bewehrung von über 20 cm2/m. Das kann ja wohl nicht sein. Dasselbe setzt sich bei der Wandbemessung (Wanddicke 35cm) fort. Für die Wandbemessung würde ich für die horizontale Bewehrung abfließende Hydratationswärm mit Zugbeanspruchung aus innerem Zwang als maßgebende Beanspruchung ansetzen. Mindestbewehrung bei 50 %-iger Betonzugfestigkeit. Die vertikale Wandbewehrung ist zusätzlich für Lastbeanspruchung nachzuweisen. <br /> <br /> Sind meine Annahmen (Erdruhedruck, Wahl der Zwangsbeanspruchungen) richtig? Wer kann mir da weiterhelfen? <br /> Vielleicht habe ich jetzt etwas viel geschrieben, vielleicht ist das eine oder andere noch etwas unverständlich, auf jeden Fall ist meiner Meinung nach der Ansatz der Zwangsbeanspruchungen wichtig. Da kann man lange mit "spitzem Bleistift" rechnen, wenn bei falschem Ansatz das Ergebnis um das zig-fache differiert.<br /> <br /> Danke schon mal.<br /> <br /> Fide<br /> <br /> Ich bin der Meinung, daß ca. 14 - 15 cm |
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Hallo Fide,<br />
<br /> ohne die allgemeinen Gegebenheiten und geometrischen Randbedingungen näher zu kennen, einige Ideen für die Nachweise der Rissbreite. <br /> Zuerst die Rissbildung infolge Zwang: <br /> Bei der Bodenplatte würde ich nachrechnen, ob die Behinderung beim Abfließen der Hydratationswärme so groß ist, dass eine Rissbildung auftritt. Hier ist halt entscheident wie die Randbedingungen sind - irgendwelche Behinderungen infolge Vertiefung ect. ansonsten mal prüfen wie groß die Kräfte aus der Reibung werden. Ist keine Rissbildung zu erwarten, kannst Du immer noch im Hinblick auf lokale Fehlstellen eine geringe Bewehrung anordnen, die Deine Risse bei lokalem Versagen des Betons klein halten würden. Schwinden halte ich eher für unwahrscheinlich, da durch die nachträgliche Betonage der aufgehenden Wände eine Druckbeanspruchung auf die Platte auftreten sollte. Bei den Wänden wir wohl die Rissbildung infolge behindertem Schwinden maßgebend werden. Hier kannst Du noch eine Unterscheidung in Wirkungsbereiche berücksichtigen. Im unteren Bereich wird die Rissbildung von der Schubfuge gesteuert, was eine geringere Bewehrung in diesem Bereich erlaubt. Eventuell (je nach geometrischen Randbedingungen) gibt es auch noch einen oberen Streifen in welchem eine geringere Bewehrung erforderlich wird. Falls ich das noch richtig im Kopf habe, ist in den unteren und oberen Streifen nur rund die Hälfte der vollen Zwangbewehrung erforderlich - keine Gewähr. <br /> Bei der Rissbreitenbeschränkung aus Last, würde mich interessieren wie Du das im FE-Programm direkt machst - Spannungsreduktion in der Bewehrung? Im Zweifelsfall besteht ja auch immer die direkte Berechnung der Rissbreite nach 11.2.4.<br /> - soll ja nach Pkt.(5) auch für orthogonal bewehrte Bauteile funktionieren ;o).<br /> <br /> Viele Grüße, Frank<br /> <br /> |
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Bei den Wände wirst du in der unteren Hälfte mehr Bewehrung (horizontal)brauchen.<br />
Ist doch logisch,da das Fundament die Wand hindert sich in folge der Hydratation zu "bewegen"!Nach oben hin wird dann weniger Bewehrung erforderlich ! |
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Es ist umgekehrt Carlos und zwar wie Fränker sagt.<br />
Schau Dir die Literatur dazu an.<br /> Übergang Bodenplatte zur Wand wird durch abgebundene Bodenplatte behindert. Deshalb unten weniger As.<br /> Jupp |
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Hallo,<br />
<br /> wie ich bereits oben erwähnt habe ist in dem unterer Bereich (Variante h1~0,6*wk/(alpha(t)*deltaT(N))) eine Kontrolle der Rissbreite durch die Verzahnung mit dem Altbeton gegeben. Die Rissbildung wird hier durch die Schubfuge gesteuert. Die oben angegebene Formel steht im Heft 466 DAfStb. Ansonsten stimme ich mit dem Kollegen voran überein, dass die Zwängung mit der Höhe geringer werden - wobei im Falle von niedrigen Wänden die Spannungen nahezu konstant über die Höhe sind, bei hohen Wänden ggf. keine Rissbildung im oberen Bereich zu erwarten ist.<br /> <br /> Gruß, Frank |
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Hallo Fränker,<br />
<br /> zuerst mal ein Dankeschön für deinen rasche Antwort. Den Nachweis der Rissbreite unter Lastbeanspruchung erfolgt in der Fe-Bemessung auf eine im Handbuch nicht beschriebene Art. Ich kann dir also nicht erklären wie das Programm bei diesem Nachweis arbeitet. Ich habe heute mal den "Günter Meyer- Beschränkung der Rissbreiten" herausgezogen, und mit den Nachweisen nach der alten DIN 1045 verglichen. Dabei habe ich die Größenordnung meiner Bewehrung festgelegt. Auch im "Meyer" schnellt die Bewehrung in die Höhe, wenn man ungünstige Eingangsparameter vorwählt. <br /> <br /> <br /> Also nochmals vielen Dank.<br /> <br /> Fide |
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