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Hallo Major,
hast du meine Antwort nicht gelesen??? Statische Nachweise für Ausbaugauwerke und auch Fassadenkonstruktionen sind nicht über die HOAI abgedeckt und somit gesondert zu vergüten! Gruß Peter |
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Wobei sich wieder streiten lässt, ob ein Geländer ein Ausbaugewerk ist oder z.B. noch zur Tragkonstruktion (z.B. öffentliches Gebäude oder Kindergarten) gehört...
Es sind ja auch in der DIN die anzusetzenden Horizontallasten angegeben... Es handelt sich im konkreten Fall nicht um ein gewöhnliches Geländer, dass ist auf zwei Seiten nachgewiesen und wird von mir, wenn gefordert, auch einfach mitgemacht. Hier ist es ein aufwändige Treppen-Geländerkonstruktion, welche einer Doktorarbeit gleichkommmt... Deshalb nochmal: Ich suche eine Textstelle, wo drinsteht, dass Geländer ein Ausbaugewerk sind, auf die ich mich berufen kann! |
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Hallo
noch mein Senf dazu: ich weise Geländer dann nach, wenn ich entsprechende Planung vorgelegt bekomme, wenn nicht, ducke ich mich weg und verhalte mich still. Zur HOAI: In den anrechenbaren Kosten sind ja auch Dachdecker- und Klempnerarbeiten enthalten, obwohl da nur ein paar Lasten ermittelt werden. Anderes Argument: Man kann sich ja vorher vertraglich einigen, das Gewerke, die nicht in den anrechenbaren Kosten enthalten sind, angerechnet werden, weil man Aufwand damit hat. Gruß Wolfgang |
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Hallo Major,
ich kann Dir zwar nicht direkt helfen, kenn auch keine Literatur dazu, (wobei es wirklich interessant wäre, eine Liste zu haben, von Dingen die außerhalb der Grundleistungen liegen). Stell Deine Frage doch mal im Forum des Portals: www.hoai.de/ Die Antworten des Betreibes sind dort sehr fundiert und berichte uns hier. Helmut |
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Einen recht ausführlichen Kommentar zu diesem Thema gab es von der GHV, abgedruckt auch im Deutschen Ingenieurblatt und hier (www.ghv-guetestelle.de/ghv/redmedia/20060216135726_1.pdf) per Download zu bekommen.
So ganz eindeutig nicht von der HOAI abgedeckt ist der Fall der Geländerberechnung demzufolge nicht. Gruß Stefan |
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hi,
stefan, letzten satz hast du schön formuliert bei mir steht im angebot sinngemäss, dass auch bei holz- oder massivkonstruktionen möglicherweise enthaltene/notwendige stahlbauteile bemessen werden, aber keine vordächer, stahlbalkönchen, geländer. warum? honorarangebot auf basis eines vorabzugs vom entwurf zu einer genehmigungszeichnung des architekten unter berücksichtigung aller eventualitäten geht nicht. also muss man anbieten, was man greifen kann. "sonderkonstruktionen" kann ich nicht greifen. wegen e. "normalen" geländerkonstruktion (füllstab, fusseingespannte pföstchen, handlauf) würde ich nicht lange rummädeln - das ist schneller geplant, als lange zu diskutieren. schwierig wirds bei designerkonstrukten, da geht der aufwand locker in richtung 100h (ja. echt!) "einfache" konstruktionen (wie von der ghv genannt) dem ausführenden aufzudrücken, mag möglich sein (die besseren schlosser suchen sich dann tatsächlich e. twp) - aber oft kommt bei der gängigen vergabepolitik (und: den letzten beissen die hunde) nur noch schrott raus .. der ärger landet wieder auf dem tisch des für´s gesamtobjekt zuständigen twp... nebenbei, bei der ghv gibts e. umfangreichen downloadbereich und die leute sind bei konkreten honorarfragen sehr hilfreich. grüsse, markus ps peter, hast du zu deiner auffassung irgendwelche belege? das wär wasser auf, nicht nur, meine mühlen Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Letzte Änderung: von markus.
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