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Statik Geländer 12 Okt 2011 14:17 #38146

Hallo Forum,
immer wieder werden wir von den Architekten aufgefordert, die Geländerkonstruktion bei z.B. Treppen auch noch nachzuweisen.
Wir weisen dann immer daraufhin, dass wir die Tragwerksplanung für das Gesamttragwerk erstellen, jedoch nicht die Statik für die "Ausbauarbeiten".
Ich meine auch gelesen zu haben, dass nach den Leistungsbildern der HOAI keine Geländerberechnung enthalten ist, sondern eine besondere, zusätzliche Leistung ist.
Ist dem so? Wie geht ihr damit um?

Gruss

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Aw: Statik Geländer 12 Okt 2011 14:32 #38148

Hallo Major :)

Die Treppengeländer wird ja wohl ein Schlossereibetrieb ausführen....jedenfalls in der Regel ein Betrieb, wo der höchste berufliche Grad ein Metallbaumeister ist.

Wer sollte nach deiner Meinung diese Statik denn erstellen, wenn nicht der Statiker. Vielleicht der Metallbaumeister? :)

Du solltest fachlich in der Lage sein dem Metallbaumeister in allen Punkten exakt zu erklären was er bauen soll. Und er hat das dann umzusetzten. Dass das in der Praxis fast immer andersherum ist wirft ein sehr schlechtes Licht auf unserer Berufsstand. Stichwort: Theoretiker

Schau doch mal über was die User hier im Forum so diskutieren. Am liebsten über Risse im Beton und wie man etwas in ein 3D oder FEM-Programm eingibt.
Wie etwas in der Praxis ausgeführt wird..... das stand vor 30Jahren in einer Statik, heute wird nur noch nach Positionsplan gebaut. ;)

Gruß Gustav
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Statik Geländer 12 Okt 2011 14:44 #38149

Hallo Major,

ich werde regelmäßig von Schlossern und Metallbauern beauftragt statische Nachweise für Balkon- und Treppengeländer zu erstellen. Die Ausführenden werden heutzutage per LV zum Erbringen dieser Nachweise verpflichtet.
Du hast aber recht, dass diese Leistungen nicht mit dem Leistungsbild der HOAI abgedeckt sind und somit gesondert zu honorieren sind (egal wer Sie beauftragt). Das gleiche gilt z.B. auch für Naturstein- oder Aluminiumfassaden.

Gruß
Peter

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Aw: Statik Geländer 12 Okt 2011 15:34 #38150

Hallo Major,

meinen Senf auch noch:

Ich stimme meinen Vorrednern defintiv zu, kann aber dem Eindruck von Gustav nicht ganz folgen.
Nach meiner Erfahrung war "früher auch nicht alles besser" (auch damals gab es sorgfältig arbeitende Kollegen und Schlamper)
Ich stelle aber eindeutig fest: Früher wurde das Thema Geländer in den meisten Statiken doch gar nicht erwähnt, heute wird jede Geländersanierung nachgewiesen. Ich mache ständig für diverse Hausverwaltungen Geländerstatik.
Das hat aber nichts mit Theorie und Praxis zu tun, sondern einzig und allein mit HAFTUNG.
Alle haben Angst zu haften: Der Hausverwalter, der Architekt und der Schlosser.....

Heute ruft doch der Zimmermann an, wenn an einem Balkenschuh mal nicht die Anzahl der Nägel steht (statt diesen voll auszunageln)

Aber letztendlich ist das doch auch gut für unser Geschäft, wenn ihr nicht genug Leute habt um alles zu rechnen, dann stellt doch welche ein !

Mir ist das persönlich egal, ob ich Geländer rechne oder 3D FEM Modelle.
Hauptsache die Arbeit wird auskömmlich bezahlt.

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Letzte Änderung: von zeemann.

Aw: Statik Geländer 12 Okt 2011 16:03 #38153

Dass Geländer nachgewiesen werden müssen ist mal klar, mir geht es darum, ob es eine besondere Leistung nach HOAI ist (weiss aber nicht mehr, wo das steht) oder ob das im Leistungsbild der HOAI enthalten ist oder ob ihr das einfach so mitmacht...

es geht auch nicht darum, ob der schlosser das nun kann oder nicht, wenn nicht, muss er halt einen Statiker beauftragen (und dann auch bezahlen)

ich komme mir nur irgendwie ausgenutzt vor, wenn ich die Geländer auch noch bemesse.... (und der Architekt/Schlosser sind zufrieden)

Deshalb nochmal: Geländerberechnung im HOAI-Honorar enthalten oder extra abrechnen??

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Aw: Statik Geländer 12 Okt 2011 19:01 #38160

Hallo Major,

das habe ich mich noch nie gefragt, ich mache Geländer immer (kostenfrei) mit.
Wenn man annähernd volles HOAI Honorar bekommt, ist das Geländer auch kein Problem.

Wenn man sich auf die Dumping Preise mancher Kollegen "herablassen" muß, weil man den Auftrag z.B. braucht,
kann es natürlich eng werden.

Deshalb LEUTE: Wir werden immer weniger :), die Preise müssen zumindest auf HOAI Niveau, da sollten wir genauso drauf bestehen wie die Rechtsanwälte mit ihrer Honorarordnung !
Folgende Benutzer bedankten sich: DO-ING

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