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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 03 Mär 2012 19:13 #40208

Hallo DeO,

Zitat: Aber bei Erbsenzählerei und Rechthaberei hört der Spaß auf. Und es ist ja immer wieder zu beobachten wie unterschiedlich Prüfings. vorgehen.

So ist es.
Und manches muß man sich nicht zweimal antun. Wenn man einen guten Kontakt zur betreffenden Bauaufsicht hat, kann man darauf hinwirken, daß einem der ein oder andere erspart bleibt. Meistens klappt das, aber leider nicht immer (manche Ämter gehen stur nach ihrer Liste vor).

Gruß
mmue

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 03 Mär 2012 19:39 #40209

Hallo,
falls der PI als Privatgutachter auftritt, muss er zwar gehört werden (§ 139 ZPO), seinem Statement kommt jedoch nicht die gleiche Bedeutung zu wie beim einem ö.b.u.v. Gutachter, der im Gerichtsauftrag (Beschluss mit Beweis fragen) tätig wird. Letzterer ist der Fachidiot, der dem Gericht die Kompetenzen verschafft. Im Rahmen des Selbständigen Beweisverfahrens (§485 ZPO) entsteht ein Gutachten, das klipp und klar enthalten muss: "Knoten bleche konstruktiv und statisch nicht erforderlich". Die Vorsitzenden der Gerichte tun sich immer schwer, wenn schwammige Einlassungenm vorliegen. Sie wollen es klar! Wenn eine Fehlentscheidung zum OLG geht und die Berufung durchgeht, kriegt der Richter "Punkteabzug". Das schmerzt die richtig. Bauverfahren gehen oft über die 5-8 Jahre, das ist "normal". Bei > 12 Jahre kann Staatshaftung ein- treten. Dies BGH-Urteil ist jedoch erst 2 Jahre alt. Sie liegen also noch im Zeitlimit.
Gruss W.E.
P.S. suchen Sie nur ausgewiesene Ingenieurrechtler auf !
Gutachterhaftung nach 839a ZPO ist ein schwieriges Ding.
Das braucht auch schon mal zwei Ö.b.u.v.GA im Hauptsache- verfahren.

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 03 Mär 2012 19:48 #40210

Hallo,
kleiner Nachtrag: Siehe www.razer-erfurt.de
Die Dame regelt meine rechtlichen Härtefälle.
Gruss W.E.

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Letzte Änderung: von W.Elding.

Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 05 Mär 2012 07:27 #40213

Hola,

eine "Staatshaftung" ist nicht abhängig von einer Prozessdauer von 12 Jahren. Seit Dezember 2011 gibt es das neue "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren...". Das Gesetz ist nicht so umfangreich, einfach mal durchlesen. Das neue Gesetz muß sich erst noch in der Praxis bewähren, ich habe gleichzeitig und vorsichtshalber auch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof eingereicht wegen Verstoß gegen die Konvention der Menschenrechte. Meine Sache wird ja mittlerweile vom 6. Richter bearbeitet und dieser Richter wird es innerhalb von 4 Monaten vielleicht schaffen einen Termin zur mündlichen Verhandlung anzusetzen -> nur den Termin festlegen, nicht die mündliche Verhandlung selbst, denn dieser Richter scheidet im April aus. Subjektiv bekomme ich den Eindruck, das Landgericht setzt auf eine biologische Lösung...

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 05 Mär 2012 08:36 #40214

Gleich nach der Verurteilung von Kriegsverbrechern aus Serbien und den Menschenrechtsverletzungen in Russland wird sich der Europäische Gerichtshof mit deinem Fall beschäftigen....

Ich hoffe für dich, dass der Presserummel nicht zu groß wird und wir hier im Forum weiterhin von dir lesen dürfen.


Ach so....wenn man klagt, muß man ja geschädigt worden sein... Wodurch ist für dich hierbei ein Schaden entstanden? Nervliche Überbelastung zählt nicht. Du hast doch andere Leute geschädigt, nicht die dich....

Was soll der Europäische Gerichtshof dir zusprechen? Reicht nicht auch ein..."oooooch" hier aus dem Forum?
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 05 Mär 2012 10:16 #40215

Zur Erweiterung des Horizontes empfehle ich die Lektüre der "Konvention zum Schutz der Menschenrechte". Besonders Artikel 6 und Artikel 13.

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