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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 03 Feb 2012 12:44 #39758

Es ist wirklich interessant was da so in den letzten 3 Monaten passiert ist: NICHTS
Komisch ist dabei nur, dass mein Gegner scheinbar kein Interesse an einer zügigeren Bearbeitung hat. Na ja, vielleicht liegt es auch an der Anzeige wegen Prozessbetrug? Bleibt spannend!

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 12 Feb 2012 15:07 #39843

Siehe anbei Beschwerde beim Landgericht.
"Nebenher" läuft auch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg.

Anhang Beschwerde_Landgericht.pdf wurde nicht gefunden.

Anhänge:

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 27 Feb 2012 18:08 #40143

Ab Juni 2012 "darf" ich die Bundesrepublik auf Entschädigung wegen eines überlangen Verfahrens verklagen. Die Verzögerungsrüge gemäß dem neuen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Verfahren scheint bisher beim Landgericht niemanden zu interessieren. Angeblich sind dort noch ältere Verfahren noch vorrangig zu bearbeiten...

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 28 Feb 2012 10:28 #40147

ohne jetzt auf die spezielle Frage dieses Threads einzugehen...

wo ist eigentlich nachlesbar geregelt was der PI zu leisten hat und wo seine Einflussnahme endet?

Hintergrund ist der, dass ich es immer wieder mal erlebe, dass spezielle PIs zusätzliche Eisen anordnen die nur konstruktiver Natur sind, also aus Gewohnheiten heraus eingelegt werden. Einige tun es, andere nicht. So sei mal die Randverbügelung von freien Rändern in Innenbauteilen genannt (ist gemäß Norm ausdrücklich nicht erforderlich). Ab welcher Balkenhöhe ist eine konstruktive Stegbewehrung vorgeschrieben? Können senkr. Anschlusseisen für Stahlbetonwände erzwungen werden? (Mauerwerk käme ohne jedwede Anbindung aus)

So wie ich es gelernt habe, prüft der PI auf Standsicherheit. Motto: "Es muss funktionieren". Er prüft nicht daraufhin, dass in der Statik jeder Nachweis der zur Anwendung kommen könnte vorhanden ist und er prüft auch nicht, ob jedes konstruktive Eisen was man zusätzlich einlegen könnte auch vorgesehen ist. Er prüft auf die wesentlichen Elemente.

Da aber einige PIs offensichtlich etwas hypermotiviert sind, würde ich die gerne anhand eines Schriftstückes etwas in ihrem Arbeitseifer bremsen, wenn es denn mal erforderlich wird.

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 03 Mär 2012 16:39 #40206

Hallo DeO,

Zitat: wo ist eigentlich nachlesbar geregelt was der PI zu leisten hat und wo seine Einflussnahme endet?

So mancher PI ordnet Ausführungen an, die hinsichtlich der zu prüfenden Standsicherheit ohne Belang sind sondern lediglich aus dem Grundsatz heraus 'das haben wir schon immer so gemacht' da reingeschrieben werden. Jeder kennt das.

Die Frage ist nicht, was er darf, sondern wer ihn daran hindern will, wenn er was anordnet, was nicht zu seinem Aufgabenbereich gehört oder sogar nach einschlägiger Literatur nicht notwendig ist (z.B. Randverbügelung von freien Rändern in Innenbauteilen). Du kannst versuchen, ihn dazu zu bringen, die entspr. Prüfvermerke wieder herauszunehmen. Aber wenn er nicht will, dann kann ihn praktisch niemand dazu zwingen, es sei denn du riskierst einen Verwaltungsgerichtsprozeß. Aber dazu hast du keine Zeit. Und die eigentliche Fachfrage (notwendig oder nicht) mutiert einfach zur Machtfrage (keiner bringt den PI zu irgendwas). Von der Bauaufsicht als Auftraggeber des PI ist i.d.R. keine Hilfe zu erwarten, da sie häufig nicht über entspr. fachkundiges Personal verfügt.

Nicht jeder Aufsteller ist auf der Höhe der Zeit und mancher Prüfer auch nicht. Habe mal in den 90ern mit einem PI zu tun gehabt, der bei einem Stahlbau das vereinfachte Traglastverfahren (el-pl) ablehnte und alle entspr. Positionen durchstrich. Ein Versuch bei der Bauaufsicht, den PI zu wechseln hatte keinen Erfolg (hat es noch nie gegeben). Die Zeit drängte. Die entspr. Passagen mußten nach dem alten zul-Sigma-Konzept neu aufgestellt werden. Basta.

Gruß
mmue

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 03 Mär 2012 17:56 #40207

Hallo,

mmue schrieb:

So mancher PI ordnet Ausführungen an, die hinsichtlich der zu prüfenden Standsicherheit ohne Belang sind sondern lediglich aus dem Grundsatz heraus 'das haben wir schon immer so gemacht' da reingeschrieben werden. Jeder kennt das.


ja. Nicht das es mich technisch stört. Nur es kostet mich Zeit und Geld.

??

Ganz einfach. Seine Eisen sind nicht in den Bewehrungsplänen und den Biegelisten enthalten. Konsequenterweise müsste/muss ich sie nacharbeiten und damit entsteht ein per se nicht erforderlicher Aufwand.

Du kannst versuchen, ihn dazu zu bringen, die entspr. Prüfvermerke wieder herauszunehmen. Aber wenn er nicht will, dann kann ihn praktisch niemand dazu zwingen, es sei denn du riskierst einen Verwaltungsgerichtsprozeß. Aber dazu hast du keine Zeit.


Es wäre das größere Übel und liegt nicht in meinem Sinne.

Nicht falsch verstehen. Ich bin für die statische Prüfung, sogar bei kleineren Bauvorhaben. Es liegt ja in meinem Interesse dass da noch jemand drüberschaut und es wird Wildwuchs vermieden. Aber bei Erbsenzählerei und Rechthaberei hört der Spaß auf. Und es ist ja immer wieder zu beobachten wie unterschiedlich Prüfings. vorgehen.

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