Gibt es den besondere Bestimmungen, hinsichtlich der breite einer zweiseitig gehaltenen Wand. Ab wann ist eine Querwand oder eine andere maßnahme vorgeschrieben ohne das es rechnerisch erforderlich ist. Ich habe eine Wand die 12,73m länge hat. Der Nachweis als zweiseitig gehaltener Wand wird reichlich erfüllt, mein gefühl sagt mir es muss eine Bestimmung geben die die breite im Hochbau begrenzt. Wer kann mir darüber näheres sagen ?? Ich bedanke mich im voraus für Ihre Bemühungen und wünsche ein frohes neues Jahr.
Grüße
Enis Kaya