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Gast
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Hallo,
ich habe gehört, daß ich als Statiker/Architekt mittlerweile "normale" Werbung schalten darf. Ist das richtig ? Oder was hat sich bezüglich Werbung in unserer Branche geändert. Ich würde mich über eine Antwort (mit Gesetzestexten) recht freuen, da ich verstärkt Zeitungsanzeigen schalten möchte. Danke Peter |
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Hallo, früher durften die Freiberufler Statiker/Architekten aus Webbewerbverzehrung nicht massiv werben. Heute sind die Vorschriften etwas flexibler . Werben darf Jeder, jedoch darf er nicht Bevorteilen. Also keine spezielle Preisangebote, keine besondere Versprechungen/ Angebote (über die HOAI ! hinaus).(Sinn: Es soll kein Konkurrent ausgeboten werden !!). Werben darf man auf seine Leistungen (auch besondere Leistungen), Referenzen, usw. . Genau Angaben kann man bei seinem Ingenieurkammern erfahren. Gruss A. Parrti
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