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Gast
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Hallo zuzammen,<br />
<br /> ist es ratsam eine konstruktive Bewehrung vorzusehen bei Streifenfundamente im Hausbau (Statisch nicht notwendig).<br /> <br /> |
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Bei den Berechnungen werden einige Lastfälle häufig nicht berücksichtigt,speziel im Einfamilienhausbau.z.B Erdbeben.<br />
Wieviel Mehrkosten wird eine Konstruktive Bewehrung schon Kosten ?(im Vergleich zum Gesamtbauwerk).Wohl sehr wenig.<br /> Mögliche Bewehrung z.B.R221 Mattenkorb und 4 d 10<br /> in den Ecken.<br /> <br /> Mfg<br /> Nico |
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Hallo,<br />
<br /> es mag ja stimmen, das die Kosten für eine konstruktive Bewehrung sich im Vergleich zu den Gesamtkosten im Rahmen bewegen, aber wenn man das bei allen Bauteilen so betrachtet, dann gilt irgendwann: Kleinvieh mach auch Mist.<br /> Wenn Du das Streifenfundament ohne erforderliche Bewehrung nachgewiesen hast, dann sind Sicherheiten im Verlauf dieses Nachweises eingeflossen.<br /> Warum willst Du dann konstruktiv Bewehren?<br /> Unbewehrte Fundamente sind nun einmal zulässig.<br /> Und die Erdbebensicherheit in unseren Gefilden zu berücksichtigen halte ich persönlich für etwas übertrieben. Was soll denn noch alles kommen? Flugzeuganprall? Detonation von Autobomben in geringer Entfernung? Raketenbeschuß? In der heutigen Zeit alles möglich (theoretisch), aber irgendwann sollte es doch auch einmal gut sein.<br /> <br /> Gruß SOR |
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Hallo SOR,das mit den Nachweisen stimmt schon.<br />
Aber folgenes aus der Praxis.Streifenfundament nach Nachweis keine Bewehrung erforderlich.Also keine Bewehrung eingelegt.Im Astand von ca.50 m war aber leider ein Bahndamm.Folge Streifenfundament durchgebrochen.Gleiche Gebäude daneben mit konstr.Bew. ohne Bruch.<br /> Zum Thema Flugzeugeinschlag: Ich kenne einige Gebäude in NRW die für diesen Lastfall berechnet<br /> wurden.(Banken,Versicherungen,Bürogebäude)<br /> <br /> MFG<br /> Nico |
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Vielleicht helfen dir ein paar ältere ähnliche Anregungen in diesem Forum weiter <br />
Streifenfundament in Erdschalung?<br /> Andreas aus Braunschweig 13.08.2003 <br /> Hubert 13.08.2003 <br /> B. Eton 13.08.2003 <br /> Dieter Trost 15.08.2003 <br /> F. Schütt 16.08.2003 <br /> Steffen Güll 13.08.2003 <br /> Peterchen 13.08.2003<br /> |
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Hallo Unbekannt,<br />
<br /> alles richtig, so etwas gibt es.<br /> ABER:<br /> Die Fragestellung bezog sich auf "Hausbau". Darunter verstand ich "EF- Hausbau". Keine Bank, Versicherung o.ä..<br /> <br /> Wenn Dir bekannt ist, das in 50 m Entfernung ein Bahndamm verläuft, ist es natürlich vernünftig zu bewehren.<br /> Davon stand aber auch nichts in der Fragestellung.<br /> Und insofern bleibe ich für die allgemeine Frage nach Bewehrung von Streifenfundamenten im Einfamilienhausbau bei dem, was ich schon sagte.<br /> <br /> Gruß<br /> |
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